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Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen

Volltext

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

26,00 EUR

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Fristen

Geltungsdauer: 1 Jahr

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Ab dem 1. Mai 2025 werden im Antragsverfahren ausschließlich digital erstellte biometrische Lichtbilder akzeptiert. Diese können entweder bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) aufgenommen und der Behörde digital über eine Cloud zur Verfügung gestellt oder direkt vor Ort durch das Team Dokumentenservice erstellt werden. Für die Aufnahme eines digitalen Lichtbildes vor Ort wird eine Gebühr in Höhe von 6 € erhoben. Bitte beachten Sie, dass mitgebrachte, ausgedruckte Passbilder sowie selbst angefertigte digitale Lichtbilder nicht mehr verarbeitet werden können.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
  • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Minderjährige müssen bei der Antragstellung persönlich zu uns kommen. Dies gilt für alle Kinder ab Geburt. Wer den Ausweis oder Pass beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss, hängt vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab.

1.    Gemeinsames Sorgerecht

Sofern beide Eltern das Sorgerecht besitzen, müssen die Eltern den Antrag gemeinsam stellen. Mindestens ein Elternteil muss zusammen mit dem Kind persönlich zu uns kommen. Wenn nur ein Elternteil das Kind bei der Antragstellung begleitet, benötigen wir die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils. Beide Elternteile müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Es genügt, wenn der vorsprechende Elternteil sein Ausweisdokument im Original vorlegt und von dem Elternteil, der nicht mitkommt, eine Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie mitbringt.

2.    Alleiniges Sorgerecht

Wenn Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, können Sie alleine den Antrag stellen. Wir benötigen als Nachweis entweder einen Negativattest vom Jugendamt oder den Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht.
 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.07.2022

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Stelle

Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden