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Wald: Ausnahmegenehmigung zum Feuermachen im Wald oder am Waldrand beantragen

Handlungsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt

Kosten

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei