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Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung beantragen
Volltext
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für:
- Werbevorrichtungen, Plakate oder andere Zeichen im Wald
- Anlage und Kennzeichnung von besitzüberschreitenden Rad- und Wanderwegen
- das Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Pferden und Wildtieren in abgegrenzten Waldstücken oder in besonderen Gehegen
- das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen im Wald
- Sportveranstaltungen
- sonstige Formen
Handlungsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt