Für den Besuch im Stadthaus sind vorherige Terminvereinbarungen unbedingt notwendig. Im Stadthaus wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht entfällt.
TerminvergabeGefördert durch die
Europäische Union
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
info@schwerin.info
Öffnungszeiten Tourist-Information
Montag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag & Sonntag 10:00 - 16:00 Uhr
Hotel, Ferienwohnung oder
Pension gesucht?
Unsere Veranstaltungshöhepunkte
finden Sie hier:
Den vollständigen Veranstaltungs-
kalender können Sie hier durchstöbern:
Für den Besuch im Stadthaus sind vorherige Terminvereinbarungen unbedingt notwendig. Im Stadthaus wird das Tragen einer Maske weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht entfällt.
TerminvergabeSie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
keine
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Zuständige Wohngeldbehörde ist die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.
BMUB
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld stellen.
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Frau Christin Augustin
Fachgruppenleiterin
Tel.: | +49 385 545-2146 |
E-Mail: | caugustin@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Herr Nico Bagemihl
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2122 |
E-Mail: | nbagemihl@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Frau Silke Boeck
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2140 |
E-Mail: | sboeck@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Frau Michaela Grabowski
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2228 |
E-Mail: | mgrabowski@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Frau Anne-Maria Grygas
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2231 |
E-Mail: | agrygas@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Herr Hani Hantoush
Sachbearbeiter
Tel.: | +49 151 11168835 |
E-Mail: | hhantoush@schwerin.de |
Raum: | Neubrandenburger Str. 2a |
Frau Mirjam Löser
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2217 |
E-Mail: | mloeser@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Herr Steffen Moritz
Sachbearbeiter
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2150 |
E-Mail: | smoritz@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Frau Stefanie Nehls
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2233 |
E-Mail: | snehls@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Frau Angela Pieper-Diers
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2128 |
E-Mail: | apieper-diers@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Frau Anika Reichert
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2178 |
E-Mail: | areichert@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Frau Catharina Schult
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2154 |
E-Mail: | cschult@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Herr Florian Bernhard Swazina
Sachbearbeiter
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2136 |
E-Mail: | fswazina@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Frau Ina Thoms
Sachbearbeiter
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2138 |
E-Mail: | ithoms@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Herr David Tippelt
Sachbearbeiter
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2227 |
E-Mail: | dtippelt@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Frau Bianca Zielke
Sachbearbeiterin
Zuständig für :
Tel.: | +49 385 545-2230 |
E-Mail: | bzielke@schwerin.de |
Raum: | E.023 |
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen/ Termine nach Vereinbarung im BürgerBüro
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde