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Bildung und Sport

Wer sind wir?

Der Fachdienst Bildung und Sport ist unterteilt in zwei Fachgruppen: Fachgruppe Bildung und Fachgruppe Sport.

Zur Fachgruppe Bildung gehören:

  • Schulverwaltung

Die Landeshauptstadt Schwerin ist Schulträgerin der staatlichen Grundschulen, Regionalschulen, Gymnasien Beruflichen Schulen, Förderschulen, Gesamtschulen und Abendgymnasien. Sie hat die Sachkosten für die sog. „äußere Schulverwaltung“ zu tragen. Sie ist insbesondere Eigentümerin der Schulgebäude, hat für die Ausstattung der Schulen und die Beschaffung der Lernmittel Sorge zu tragen.

Darüber hat die Landeshauptstadt Schwerin als „Planungsträgerin“ die Schulentwicklungspläne für die allgemeinbildenden Schulen und Beruflichen Schulen aufzustellen, in denen das Schulnetz in der Landeshauptstadt Schwerin für fünfjährige Planungszeiträume festgeschrieben wird.

  • Kindertagesförderung 

Besuchen Kinder die Krippe, den Kindergarten, Hort oder werden von Kindertagespflegepersonen betreut ist die Landeshauptstadt Schwerin als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Platzbewilligungen und etwaige Anträge auf Ermäßigung von Elternbeiträgen zuständig.

Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder bei der Kindertagespflege setzt voraus, dass die Einrichtungsträger und die Kindertagespflegepersonen über entsprechende Betriebserlaubnisse verfügen, für deren Erteilung die Landeshauptstadt ebenfalls zuständig ist.

Nicht zuletzt führt die Landeshauptstadt Schwerin mit den Einrichtungsträgern die Verhandlungen über die Kosten für einen Platz in Krippe, Kita und Hort und setzt die Platzkosten für die Betreuung in der Kindertagespflege fest.

  • BAföG-Kompetenzzentrum

Das BAföG-Kompetenzzentrum für die Landeshauptstadt Schwerin und den Landkreis Ludwigslust-Parchim reicht Förderungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz aus.

In der Fachgruppe Sport, Bau und Finanzen werden folgende Aufgaben erledigt:

In dieser Fachgruppe werden alle Bauvorhaben in den städtischen Schulen und Sportanlagen federführend begleitet. Hier erfolgt die Vergabe und Belegung der städtischen Sportanlagen. Zu der Vielzahl kommunaler Sportstätten zählt auch die Schwimmhalle auf dem Großen Dreesch mit ihrer Sauna. Sportvereine können im Rahmen der städtischen Sportförderrichtlinien Unterstützung für ihre Vereinsarbeit erhalten. Des Weiteren kümmert sich die Fachgruppe um die sächliche und technische Ausstattung der öffentlichen Schulen.

Was sind unsere Ziele?

Ziel ist die Vorhaltung eines zeitgemäßen und bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie die Vorhaltung eines stabilen und verlässlichen Schulnetzes in der Landeshauptstadt Schwerin. Die verlässliche Bereitstellung von Sportanlagen für Schulen, Vereine und die Bevölkerung. Der Fachdienst versteht sich als kompetente Anlaufstelle und Partner für Familien, Einrichtungsträger, Kindertagespflegepersonen und Sportvereine.

Die Landeshauptstadt Schwerin fungiert im Schulbereich als Schulträgerin und Planungsträgerin der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Im Bereich der Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder bei einer Kindertagespflegeperson ist die Landeshauptstadt Schwerin als örtliche Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe tätig.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Bildung und Sport

Frau Manuela Gabriel
Fachdienstleiterin
Raum: 2.080

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2011
+49 385 545-2020