Frau Anja Buske
Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Telefon:
0385 545-1715
Fax:
0385 545-1749
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Leistungen
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Als Wahlhelfer verpflichtet werden
- Bürgerentscheid: Durchführung beantragen
- Bundestagswahl durchführen
- Europawahl durchführen
- Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
- Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
- Europawahl: Wählbarkeit feststellen
- Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Europawahl: Wahlergebnis feststellen
- Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
- Kommunalwahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
- Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
- Landtagswahl
- Landtagswahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Landtagswahl: Beteiligung anzeigen
- Landtagswahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis
- Landtagswahl: Wählbarkeit feststellen
- Landtagswahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Landtagswahl: Wahlergebnis feststellen
- Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Kontakt
| Tel.: | +49 385 545-1715 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | E.027 |
Zuständig für :
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Als Wahlhelfer verpflichtet werden
- Bürgerentscheid: Durchführung beantragen
- Bundestagswahl durchführen
- Europawahl durchführen
- Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
- Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
- Europawahl: Wählbarkeit feststellen
- Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Europawahl: Wahlergebnis feststellen
- Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
- Kommunalwahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
- Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
- Landtagswahl
- Landtagswahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
- Landtagswahl: Beteiligung anzeigen
- Landtagswahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis
- Landtagswahl: Wählbarkeit feststellen
- Landtagswahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Landtagswahl: Wahlergebnis feststellen
- Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)