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Kommunale Wärmeplanung

Wärmeplan der Landeshauptstadt Schwerin (WPSN)

 © Publikationen der Heinrich-Böll-Stiftung

Mit dem Beschluss der Stadtvertretung (29.06.2026) setzt Schwerin einen Meilenstein für den lokalen Klimaschutz. Die Kommunale Wärmeplanung bildet das strategische Fundament, um unsere Stadt schrittweise auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umzustellen und die gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes aktiv umzusetzen.

Die Wärmeplanung zeigt detailliert auf, wie der zukünftige Wärmebedarf in den verschiedenen Stadtteilen effizient, bezahlbar und nachhaltig gedeckt werden kann. Auf Basis einer umfassenden Bestands- und Potenzialanalyse wurde das gesamte Stadtgebiet in spezifische Wärme-versorgungsgebiete unterteilt.

Diese Einteilung gibt Eigentümerinnen und Eigentümern, der lokalen Wohnungswirtschaft sowie den Energieversorgern langfristige Planungssicherheit für anstehende Investitionen in Heizungstechnologien und Gebäudeinstandsetzungen.

Offizielle Gebietseinteilung (Wärmekarte)

Die folgende interaktive Karte zeigt die beschlossene Einteilung des Schweriner Stadtgebiets. Je nach Quartier steht der Ausbau Fernwärme oder dezentrale Lösungen im Fokus.

Wie geht es weiter? Umsetzung und nächste Schritte

Da uns eine transparente und nachvollziehbare Umsetzung wichtig ist, werden wir unsere Maßnahmen kontinuierlich über die Seite [stadtklima.schwerin.de] monitoren. Durch dieses Tool sind wir in der Lage, die realen Fortschritte der Wärmewende in Schwerin jederzeit messbar zu machen und aktiv öffentlich zu kommunizieren.

Die Kommunale Wärmeplanung ist kein starres Konzept, sondern ein dynamischer Fahrplan. Um auf aktuelle technologische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können, wird die Planung alle fünf Jahre umfassend geprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.

Versorgungsgebiete

Historie der Kommunalen Wärmeplanung für Schwerin
  • Die Beantragung der Fördergelder ist abgeschlossen (September 2023).
  • Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert. Schwerin als Finanzschwache Kommune profitiert von einer 100-Prozent-Förderung.
  • Die Vergabe wurde veröffentlicht (19.November.2024).
  • Das Ausschreibungsverfahren ist abgeschlossen. Der Zuschlag wurde an die Bietergemeinschaft Elbing & Volgmann GmbH und die Theta Concepts GmbH erteilt (30.Januar 2025).
  • Die kommunale Wärmeplanung für die Landeshauptstadt hat am 1. März 2025 begonnen.
  • Zuerst erfolgte die Bestandsanalyse:

Erhebung der aktuellen Gebäude-, Siedlungs- und Energieinfrastruktur auf Ebene von Gebäuden und Energienetzen. Ermittlung von Wärmebedarf und -verbrauch sowie daraus resultierenden Treibhausgasemissionen.

  • Darauf folgte die Potentialanalyse:

Evaluation von Möglichkeiten der Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den verschiedenen Sektoren, zur Quantifizierung und Verortung erneuerbarer Potenziale und unvermeidbarer Abwärme und zur GIS-basierten, räumlichen Darstellung innerhalb des digitalen Zwillings.

  • Am 7. Oktober 2025 fand die erste Bürgerveranstaltung statt. Die dabei erarbeiteten Ergebnisse zur Umsetzung einer klimafreundlichen und sozialverträglichen Wärmeversorgung wurden veröffentlicht und stehen zum Download bereit.
  • Im nächsten Schritt folgte die Ausarbeitung des Zielszenarios:

Aufstellung eines kostenoptimierten Zielszenarios mithilfe der ermittelten Wärme- und Energiebedarfe sowie der Einspar- und Erzeugungspotenziale durch erneuerbare Energien. Die Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt wurden dabei berücksichtigt.

  • Abschließend wurde die Wärmewendestrategie formuliert:

Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit Umsetzungsmaßnahmen für eine Versorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr.

  • Am 7. April 2026 fand die zweite Bürgerveranstaltung als offizielle Abschlussveranstaltung statt. Die Endergebnisse zur Umsetzung einer klimafreundlichen und sozialverträglichen Wärmeversorgung wurden im Anschluss veröffentlicht und stehen ebenfalls zum Herunterladen bereit.
  • Bis zum 16. April 2026 gingen die Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange ein und wurden anschließend in der Wärmeplanung berücksichtig.
  • Im nächsten Schritt wurden die politischen Gremien wie folgt beteiligt:
  • 28.04.: Hauptausschuss
  • 07.05.: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Verkehr
  • 21.05.: Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung
  • 28.05.: Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung
  • 02.06.: Hauptausschuss
  • Den Abschluss bildete der offizielle Beschluss durch die Stadtvertretung am 29.06

 

 

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Umwelt
Fachgruppe Klimamanagement und Immissionsschutz

Herr Marcus Schreier
Fachgruppenleiter
Raum: 2.072

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Umwelt
Fachgruppe Klimamanagement und Immissionsschutz

Herr Marcus Schumacher
Klimaschutzmanager
Raum: 2.047

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Umwelt
Fachgruppe Klimamanagement und Immissionsschutz

Herr Sören Meyer
Klimaschutzmanager
Raum: 2.043

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Kartenlegende:

 

Legene WPSN

 

Förderkennzeichen: 67K28234

Projektlaufzeit: 01.03.2025 bis 31.07.2026

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI):

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivi­täten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellun­gen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nati­onale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kom­munen oder Bildungseinrichtungen."

 

Hier geht's zur Internetpräsenz der NKI: 

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie