Objekt
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Gebäude und Fläche zur Bewirtschaftung für gastronomische Zwecke |
Gesamtfläche Grundstück
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ca. 2.200 m²
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Nutzfläche Hauptgebäude
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ca. 210 m²
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Angebot |
Erbbaurecht |
Erbbauzinz jährl. |
6.300 Euro/jährlich zzgl. NK |
Das Grundstück soll mit der Zielstellung der Errichtung einer gastronomischen Einrichtung für Touristen, Anwohner und Nutzer der Badestelle im Erbbaurecht über einen verhandelbaren Zeitraum vergeben werden.
Das Mindestgebot für den Erbbauzins beträgt für die 1.200 m² große bebaubare Fläche anfänglich jährlich 4,00 Euro/m² und für die Außenbereichsfläche anfänglich jährlich 1,65 Euro/m².. Zusätzlich zum Erbbauzins sind die Nebenkosten des Vertrages, die Kosten der Teilungsvermessung sowie die Kosten der gutachterlichen Verkehrswertermittlung zu bezahlen.
Interessenten müssen sich verpflichten, alle zur gewerblichen Nutzung der städtischen Immobilie notwendigen Genehmigungen zu beantragen bzw. die Auflagen bestehender Genehmigungen zu erfüllen.
Besichtigungen können unter der Telefonnummer 0385 7434-422 vereinbart werden.
Zu den notwendigen Nutzungsideen für die ausgeschriebene Fläche gehören Tourismus- und Freizeiteinrichtungen mit gastronomischer Einrichtung für Touristen, Anwohner und Nutzer der Badestelle sowie eine Minigolfanlage o. ä. Die Errichtung und Nutzung einer Betriebsleiterwohnung innerhalb eines neu zu errichtenden Gebäudes ausschließlich in Zusammenhang mit der gewerblichen Nutzung ist denkbar.
Interessenten richten ihr Angebot einschließlich Nutzungskonzept mit detaillierter Beschreibung und Finanzierungsübersicht bitte bis zum 15.02.2021 an folgende Adresse:
Zentrales Gebäudemanagement
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Bereich Liegenschaften
Friesenstraße 29
19059 Schwerin
zH. Frau Marion Funk (mfunk@schwerin.de)
Die Vergabe des Grundstücks bedarf der Beschlussfassung durch die zuständigen städtischen Gremien. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von der Vergabe des Erbbaurechts abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.
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