Wie viele andere kreisfreie Städte und Landkreise in Deutschland steht die Landeshauptstadt Schwerin weiterhin vor der immensen Herausforderung, den Folgen der sozialen und demografischen Entwicklung entgegenzuwirken. Die Auswirkungen dieser Entwicklung sind bereits jetzt in vielen Lebensbereichen und Quartieren spürbar. Die Zahl der älteren Menschen nimmt zu. Die Gesellschaft wird älter und vielfältiger. Ein Prozess, der sich mit den Babyboomern noch weiter beschleunigen wird.
Die Gestaltung einer bedarfs- und bedürfnisgerechte Infrastruktur ist für den wachsenden Anteil älterer Menschen in der Landeshauptstadt Schwerin unerlässlich. Eine zeitgemäße Infrastruktur für ältere und länger lebende Menschen bedeutet u. a. Möglichkeiten der Begegnung, des Austausches und Teilhabe, Angebote für ein gesundes Älterwerden sowie verlässliche Beratungs-, Unterstützungs- und Pflegeangebote sicherzustellen.
Die zentrale Frage im Rahmen der Pflegesozialplanung ist, wie viele Menschen in Zukunft welche Pflegeleistungen benötigen und wer diese Pflegeleistungen erbringen kann. Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf brauchen gut ausgebaute, auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Hilfestrukturen und ein ausdifferenziertes Angebot an pflegerischen Hilfen.
Eine zukunftsorientierte Pflegepolitik muss die Infrastrukturplanung von Pflege umfassend verstehen
Seit Herbst 2014 führt die Landeshauptstadt Schwerin eine Planung für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 5 Abs. 2 Landespflegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (LPflegeG M-V) durch. Mittlerweile wurden drei Pflegesozialpläne in den Jahren 2015, 2020 und 2025 der Landeshauptstadt Schwerin vorgelegt. Darin wurden jeweils die Folgen der demografischen Entwicklung analysiert, der Unterstützungsbedarf der älteren Bevölkerung identifiziert und die bestehenden Versorgungsangebote geprüft.
Vernetzung von Altenhilfe- und Pflegestrukturen
Im Sinne einer integrierten Senior*innenpolitik müssen durch eine integrierte Sozialplanung stärker zusammengedacht werden. Das Ziel ist die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen einer vernetzten Altenhilfe- und Pflegeinfrastruktur i. S. v. § 5 Abs. 2 Satz 5 LPflegeG M-V. Die Verzahnung zum seniorenpolitischen Gesamtkonzept der Landeshauptstadt Schwerin ist daher dringend geboten.
Die Pflegesozialplanung ist nicht nur ein Bericht, es ist ein Prozess
Die Pflegesozialplanung ist mit dem Bericht aber nicht abgeschlossen, sondern wird als kontinuierlicher, integrierter Planungsprozess fortgeführt, um das kommunale Versorgungssystem auch in Zukunft passgenau gestalten und verbessern zu können. Die zentrale Aufgabe seit der Veröffentlichung des 1. Berichts ist die Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen