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Familienhebammen & Frühe Hilfen

Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarf

 © Fotolia/Jenny Sturm

Gibt es vor der Geburt oder im ersten Lebensjahr eines Kindes Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarf, kann der Fachdienst Gesundheit eine Familienhebamme oder eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bis zum ersten Geburtstag des Kindes vermitteln.

Was ist eine Familienhebamme?

Eine Familienhebamme ist eine Hebamme mit einer Zusatzausbildung. Mit dieser Zusatzqualifikation erwirbt die Hebamme das Wissen und die Fähigkeiten, Mütter und Familien – die ausgiebiger oder länger die Hilfe einer Hebamme brauchen, weil sie sich in besonderen oder schwierigen Lebenssituationen befinden – zu unterstützen.

Was ist eine Familien - Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin

Eine Kinderkrankenschwester mit einer Zusatzausbildung. Mit dieser Zusatzqualifikation erwirbt sie das Wissen und die Fähigkeiten, Mütter und Familien zu unterstützen, die ausgiebiger oder länger eine nachgeburtliche Hilfe brauchen, weil sie sich in besonderen oder schwierigen Lebenssituationen befinden. Diese Hilfe beginnt in der Regel ab der 9. Lebenswoche des Kindes.

Wer braucht eine Familienhebamme?

Familienhebammen werden von Schwangeren, Müttern und Familien gebraucht, die sich in einer besonderen Situation befinden. Diese Unterstützung findet immer zusätzlich zur regulären Hebammenbetreuung statt.

Die besondere Situation kann ganz unterschiedlich sein. Wenn Sie selber schwer oder chronisch krank sind, kann eine Familienhebamme Sie unterstützen. Es können Konflikte mit dem Partner/der Partnerin sein, die so schwerwiegend sind, das sie die Versorgung des Kindes oder Sie selber beeinträchtigen. Alte oder neue Probleme mit Gewalterfahrungen oder mit Drogen könnten ein Grund sein, die Hilfe einer Familienhebamme in Anspruch nehmen zu wollen. Ebenso ernsthafte Schwierigkeiten, für den eigenen Unterhalt oder den des Kindes/der Kinder zu sorgen.

Was sind Frühe Hilfen?

Schwangerschaftsberatung

Die Schwangerschaftsberatung unterstützt ratsuchende Frauen und Männer in ihrer Lebenssituation rund um die Schwangerschaft und wird von dafür speziell ausgebildeten Beraterinnen und Beratern durchgeführt. Siehe Links zur Schwangerenberatung auf dieser Seite. Anders als die sogenannte „Schwangerschaftskonfliktberatung“ (die vor einem Schwangerschaftsabbruch stattfinden muss) ist die Schwangerschaftsberatung eine freiwillige Beratung.

Themen der Schwangerschaftsberatung

  • Familienplanung: individuelle Lebensgestaltung, Partnerschaft, Sexualität, Elternschaft, Methoden der Fruchtbarkeitswahrnehmung, Verhütungsmittel und Methoden der Empfängnisverhütung.
  • Schwangerschaft: Schwangerschaftsfeststellung, Schwangerschaftsverlauf, Vorsorge für Mutter und Kind, pränataldiagnostische Verfahren, Vermeidung von sexuell übertragbare Erkrankungen und HIV, Mutterschutz, Entbindung und Wochenbett.
  • gesetzliche Leistungen und Hilfen: für Familien und Kinder, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, für behinderte Menschen und ihre Familien, besondere Rechte im Arbeitsleben, bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- und Ausbildungsplatz oder deren Erhalt.
  • Ungewollte Schwangerschaft: Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß §§ 218/219 StGB und §§ 5/6 SchKG, Methoden und rechtlicher Rahmen von Schwangerschaftsabbruch, Möglichkeiten der Adoption und Pflegschaft, Nachbetreuung nach Schwangerschaftsabbruch.
  • Unerfüllter Kinderwunsch: Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung, Chancen, Risiken und Grenzen der Reproduktionsmedizin, Alternativen zur leiblichen Elternschaft (Adoption, Pflegschaft), Bewältigungsstrategien für ein Leben ohne Kinder.
  • Leben mit Säugling und Kleinkind: Nachbetreuung nach Entbindung, Entwicklung von Elternschaft und Familienleben, Lebenssituation von Alleinerziehenden, finanzielle Absicherung der Familie, Kindschaftsrecht.
  • Die Schwangerschaftsberatung basiert auf den fachlichen Standards der institutionellen Beratung, verbands- und fachpolitischen Grundsätzen, nationalen Gesetzen und Richtlinien und internationalen Vereinbarungen.
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Fachgruppe Kinder- und Jugendgesundheit

Frau Annette Lehmann
Sachbearbeiterin
Raum: 2.024

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2864
+49 385 545-2829

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