Mit dem Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 88.13 „Lewenberg – Ehemalige Möbelwerke“ soll Baurecht für den Geschosswohnungsbau auf dem ungenutzten Gelände der ehemaligen Möbelwerke an der Wismarischen Straße geschaffen werden. Zur Einleitung des Verfahrens hat der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin in seiner Sitzung am 24.09.2013 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.
Das Plangebiet befindet sich im zentralen Bereich des Ortsteils Lewenberg und wird im Süden von der Möwenburgstraße, im Westen von der Wismarischen Straße sowie im Osten durch den Ziegelaußensee begrenzt. Nördlich des Plangebietes grenzt die Wohnbebauung des Siedlerweges an. Der Verlauf des räumlichen Geltungsbereiches ist im Übersichtsplan dargestellt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 57.300 m² und liegt ca. 2 km vom Stadtzentrum entfernt.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die beabsichtigte städtebauliche Neuordnung einer seit Jahrzehnten brachliegenden und ehemals gewerblich genutzten Fläche. Ein Teil des Areals im Bereich der Wismarschen Straße wird derzeit von mehreren Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts genutzt. Diese Nutzungen bleiben im Zuge der Planung erhalten, während die restlichen Gewerbebauten und die damit verbundenen Nebenanlagen im Rahmen der neuen Quartiersentwicklung abgebrochen werden.
Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers geschaffen. Die Planung sieht eine 2- bis 5-geschossige Wohnbebauung mit insgesamt 500 bis 600 Wohneinheiten vor. Das Wohngebiet wird über eine Zufahrtsstraße im nordwestlichen Bereich des Plangebietes an die Wismarschen Straße angebunden. Innerhalb des Gebietes ist eine Ringerschließung vorgesehen, von der aus Wege für Fuß- und Radverkehr nach Norden, Osten und Süden führen. Im Norden sowie Südwesten des Plangebietes werden Kinderspielflächen für die Öffentlichkeit planungsrechtlich gesichert.
Die ersten Konzeptansätze und Planungsideen wurden der Öffentlichkeit in der Schweriner Volkszeitung am 09.10.2023 vorgestellt, anschließend fand am 21.05.2024 eine öffentliche Veranstaltung im Rathaus statt. Dies diente gleichzeitig der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB. Im Vorfeld wurde diese Veranstaltung auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin, auf dem zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie im Stadtanzeiger bekannt gegeben. Die Präsentation wurde nach der Veranstaltung zum Download auf der Website der Landeshauptstadt Schwerin bereitgestellt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 06.09.2024 bis 11.10.2024 statt. Alle Stellungnahmen wurden geprüft und in die weitere Planung aufgenommen. Die Planunterlagen wurden inzwischen weiter konkretisiert; neben der überarbeiteten Planzeichnung und Begründung liegen nun auch folgende Fachbeiträge vor: Artenschutzbeitrag, Schalltechnische Untersuchung und Verkehrsuntersuchung sowie ein Gestaltungshandbuch zur städtebaulichen Qualitätssicherung.
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 10.02.2026 die Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans an die zuständigen politischen Gremien zur Vorberatung verwiesen. Die Ausschüsse für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung, für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung sowie für Bauen, Liegenschaften und Verkehr beraten die Vorlage jeweils in öffentlicher Sitzung. Zusätzlich finden Anhörungen im Kinder- und Jugendrat sowie in der Ortsteilvertretung Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg statt. Die Ergebnisse dieser Beratungen und Anhörungen werden anschließend wieder dem Hauptausschuss vorgelegt, der dann über die öffentliche Auslegung entscheidet.
Über das Bürgerinformationssystem der Landeshauptstadt Schwerin können Sie sich im Vorfeld unter folgendem Link https://ais.schwerin.net/ über das Vorhaben informieren.