Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 03. Juni 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 122 „Wüstmark – Gewerbegebiet Hofacker“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für Geschosswohnungsbau auf dem Gelände der ehemaligen Beruflichen Schule für Technik an der Johannes-Brahms-Straße geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im zentralen Bereich des Ortsteils Weststadt. Nördlich grenzt das Plangebiet an die bestehende Wohnbebauung der Leonhard-Frank-Straße. Die östliche Abgrenzung bildet die Johannes-Brahms-Straße. Im Süden schließt ein Gebäudekomplex mit Schul- und Kindertagesstättennutzung an. Im Westen wird das Plangebiet durch eine Kleingartenanlage begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 24.470 m² und liegt circa 1,5 km vom Stadtzentrum entfernt.
Die Planung sieht eine bis zu 5-geschossige Wohnbebauung mit rund 200 bis 300 Wohneinheiten vor. Das Wohngebiet wird über eine zentrale Stichstraße mit abschließender Wendeanlage an die Johannes-Brahms-Straße angebunden. Von dort aus werden Anbindungen für den Fuß- und Radverkehr in nördliche und südliche Richtung geschaffen. Im Südwesten des Plangebiets befinden sich eine Turnhalle sowie eine angrenzende Ballspielfläche. Diese werden im Zuge der Planung saniert und anschließend der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Am Dienstag, dem 20. Januar 2026 um 18:00 Uhr fand hierzu die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB im Nachbarschaftstreff der SWG (Lessingstraße 26A, 19059 Schwerin) statt. Auf der öffentlichen Veranstaltung stellte der Fachdienst die Ziele der geplanten Entwicklung vor. Die Bekanntmachung erfolgte über die stadteigene Internetseite www.schwerin.de/bekanntmachungen sowie über den Stadtanzeiger am 02. Januar 2026. Die Präsentation und das Protokoll der Veranstaltung können Sie unten einsehen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 22. Januar 2026 bis 27. Februar 2026 durchgeführt. Alle Stellungnahmen wurden geprüft und in die weitere Planung aufgenommen. Die Planunterlagen werden aktuell für die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB weiter konkretisiert.
