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Zielkonzeption

Die Zielkonzeption des Landschaftsplans beschreibt mögliche Entwicklungen von Natur und Landschaft im Stadtgebiet. Sie gliedert sich in schutzgutbezogene Leitlinien sowie flächenbezogene Ziele und Maßnahmen, die der Umsetzung der Ziele dienen und Beeinträchtigungen der Schutzgüter beheben sollen

Zielbereich Arten- und Biotopschutz

In diversen Bereichen des Schweriner Stadtgebietes kommen natur- bzw. landschaftsraumcharakteristische Lebensgemeinschaften und Lebensräume mit zum Teil seltenen Pflanzen- und Tierarten vor, die nach dem gutachtlichen Landschaftsprogramm des Landes als landesweite Zielarten benannt sind (z. B. Fischotter, Rotbauchunke, Eremit).

Der Schutz dieser ökologischen und landschaftlichen Vielfalt beinhaltet zum einen den Erhalt und die Pflege dieser Bereiche sowie die Entwicklung ökologisch intakter Strukturen, insbesondere in der Agrarlandschaft und in den Siedlungsbereichen.
Hierbei handelt es sich in erster Linie um Wälder, Gewässer und deren Ufer, Feuchtgebiete, nährstoffarme Trockenstandorte und Brachen.

Schwerpunkte:

  • Wickendorfer Moor, Schelfwerder, Ziegelaußensee (insbesondere Nordteil),  Neumühler See
  • Schweriner Innensee mit NSG Kaninchenwerder, Ziegelwerder, Reppin, Ostorfer Hals (Adebars Näs)
  • Verlandungs- und naturnahe Uferzonen z.B. von Medeweger See (Seckbruch), Ostorfer See (Krebsbachmündung), Nuddelbachtal, Großer Aubach (Medewege)
  • Große durch Grünlandnutzung geprägte Niederungsbereiche Siebendörfer Moor und Lewitz
  • NSG Wüstmark und angrenzende Bereiche
Zielbereich Schutzgebiete

Einige Bereiche Schwerins heben sich durch eine besondere Bedeutung für die Naturhaushaltsfunktionen bzw. das Landschaftserleben hervor. Diese Gebiete sind bereits aktuell als nationales oder internationales Schutzgebiet ausgewiesen (Bestand) bzw. sollten künftig unter einen entsprechenden Schutz gestellt werden (Ziel).

Zu den bestehenden Schutzgebieten nach Naturschutzrecht gehören:

  • die Naturschutzgebiete (NSG) Kaninchenwerder, Ziegelwerder, Kiesgrube Wüstmark
  • die Natura 2000 – Gebiete Schweriner Seen (SPA), Wickendorfer Moor, Neumühler See, Halbinsel Reppin (FFH)
  • die Landschaftsschutzgebiete (LSG) Schweriner Seenlandschaft, Schweriner Innensee und Ziegelaußensee, Siebendörfer Moor
  • zahlreiche über das gesamte Stadtgebiet verteilte gesetzlich geschützte Biotope (§ 20 LNatG M-V).

Die geschützten Flächen sind in der Karte "Schutzgebiete und -objekte nach Naturschutzrecht" des Landschaftsplans in einer Übersicht dargestellt.

Außer den nach Naturschutzrecht gesicherten Flächen sind einige Landschaftsteile der Stadt auch auf der Grundlage anderer Fachgesetze geschützt. Dazu gehören drei Trinkwasserschutzgebiete und verschiedene denkmalgeschützte Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie Bodendenkmale. Diese sind in der Karte "Schutzgebiete und -objekte nach anderen Fachgesetzen dargestellt.

Zielbereich Bodenschutz

Der Boden ist ein zentrales Medium im Naturhaushalt. Mehr oder weniger alle natürlichen Stoff- und Energiekreisläufe sind an funktionsfähige Böden gebunden.

Zu den wesentlichen natürlichen Bodenfunktionen gehören die Regelungsfunktionen (Filterung, Pufferung, Speicherung) und die Lebensraumfunktionen für Pflanzen, Tiere und ihre Lebensgemeinschaften.
Eine nachhaltige Nutzbarkeit der Böden durch den Menschen setzt die dauerhafte Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt voraus. Im Hinblick auf die Produktion gesunder Lebensmittel kommt dem Boden eine besondere Bedeutung zu.

Schwerpunkte:

Böden mit besonderer Funktionsfähigkeit (Wasserhaushalt, Stoffrückhalt, Substanzerhalt):

Wickendorfer Moor, Schelfwerder, Bachniederungen (Aubach, Nuddelbach), Verlandungszonen der Seen (Ostorfer Hals, Seckbruch, Krebsbachmündung)

Böden mit beeinträchtigter Funktionsfähigkeit:

Versiegelte Siedlungsflächen, Altlastenverdachtsflächen (z.B. alte Gewerbeflächen in Görries )

Zielbereich Gewässerschutz

Grundwasser

Die Sicherung qualitativ hochwertiger Grundwasservorkommen ist Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie für die nachhaltige Nutzbarkeit dieser Ressource zur Trinkwassergewinnung als Lebensgrundlage des Menschen.

Schwerpunkte mit besonderer Funktionsfähigkeit:

  • Vegetationsbestandene Flächen hoher Durchlässigkeit (z.B. Grünlandflächen am Neumühler See, Lewitz u. Siebendörfer Moor),
  • Waldfreie Bereiche im Süden des Stadtgebietes.

Schwerpunkte mit beeinträchtigter Funktionsfähigkeit:  

  • Versiegelte Siedlungsflächen,
  • Altlastenverdachtsflächen (z.B. alte Gewerbeflächen in Görries )

Oberflächengewässer

Oberflächengewässer unterteilen sich in Fliessgewässer (Bäche, Gräben) und Stillgewässer (Seen, Tümpel). Sie haben Bedeutung

  • für die Regelung des Wasserabflusses
  • als Lebensraum für Pflanzen, Tiere und deren Lebensgemeinschaften
  • für die Erholung der Menschen (30 % des Stadtgebietes sind Wasserfläche)

Ziel ist insbesondere die Sicherung der Gewässerqualität für die Erholung des Menschen bei gleichzeitiger Vermeidung von Konflikten mit den Regelungs- und Lebensraumfunktionen.

Schwerpunkte:

  • Seeuferzonen, insbesondere die naturnahen Bereiche
  • Seen im Bereich der Trinkwassergewinnung (z.B. Neumühler See) und solche mit besserer Wasserqualität sowie angrenzend
  • hochwertigen Biotopen (z.B. Ziegelaußensee Nordteil)
Zielbereich Klima- und Immissionsschutz

Für die Sicherung gesunder Lebensbedingungen des Menschen spielt die Vermeidung von Beeinträchtigungen im Wohn-, Arbeits-, Freizeit- und Erholungsumfeld durch Schall-, Licht-, Schadstoffemissionen, Geruchsbelastungen sowie elektromagnetische Felder eine besondere Rolle. Zur Belastung durch Lärm sowie zur klimatischen Situation im Stadtgebiet wurden inzwischen aktuellere Planwerke erstellt.

Seit 2013 liegt ein Klimaschutzkonzept für das Stadtgebiet vor. Darauf aufbauend wurde 2015 und 2016 ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet und in diesem Rahmen auch die Klimaanalysekarte für das Stadtgebiet aktualisiert. Unter der Rubrik Luft und Lärm finden Sie aktuelle Informationen zum Immissionsschutz.

Schwerpunkte:

  • Verringerung von Verkehrslärm insbesondere an Hauptverkehrstrassen und im Innenstadtbereich
  • Sicherung von klimatischen Ausgleichsräumen am Stadtrand mit Freihaltung von Frischluftschneisen in die Kernstadt (Altstadt, Schelfstadt, Feldstadt, Paulsstadt
Zielbereich Landschaftserleben und Erholung

Die Landschaft im Schweriner Stadtgebiet und der Umgebung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl charakteristischer Merkmale und landschafts- bzw. kulturraumtypischer Erscheinungsformen sowohl im besiedelten als auch im unbesiedelten Bereich. Grundlage dafür ist die naturräumliche Situation inmitten der mecklenburgischen Seenlandschaft mit einer hohen Nachvollziehbarkeit bzw. Erlebbarkeit der glazialen Landschaftsgenese und der kulturhistorischen Landschafts- und Stadtentwicklung. Für die Identifikation der Bevölkerung mit der Stadt ist der Schutz dieser Landschaft von hoher Bedeutung. Für das Landschaftserleben muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass die Landschaft weitgehend ohne Störungen durch Lärm und andere Immissionen sinnlich wahrgenommen werden kann und für die Erholung der Menschen zur Verfügung steht.

Schwerpunkte:

  • alle großen Seen mit den angrenzenden Uferzonen
  • Waldgebiete Schelfwerder, Friedrichsthaler Forst, Haselhorst, Mueßer Holz, Göhrener Tannen
  • Niederungsbereiche Siebendörfer Moor und Lewitz
  • Park- und Friedhofsanlagen ( z.B. Schlosspark, Sachsenberg, Alter Friedhof)
Zielbereich Naturschutz im besiedelten Bereich

Die Naturausstattung im besiedelten Bereich ist eine wichtige Grundlage für die Erholung des Menschen im Wohnumfeld und damit für die menschliche Gesundheit.

Von besonderer Bedeutung sind Grünflächen und Gehölzbestände, die im besiedelten Bereich eine durch die hohe Überbauung bedingte Überwärmung ausgleichen und durch die Staubfilterung auch zur Lufthygiene beitragen.

Schwerpunkte:

  • Blockinnenbereiche mit hoher Versiegelung (z.B. Innenstadtquartiere der Paulsstadt, Feldstadt, Altstadt, Schelfstadt)
  • Parkanlagen für Spiel, Freizeit, Erholung (z.B. Schlosspark, Sachsenberg)
  • Grünachsen als fuß- und radläufige Verbindung in die freie Landschaft (z.B. Franzosenweg)
  • Biotope mit besonderer Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt und für das Naturerleben in der Stadt
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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Naturschutz und Landschaftspflege

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Technischer Sachbearbeiter
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