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Rat für Kriminalitätsvorbeugung fördert weitere Projekte in Schwerin: Anträge bis 15. Oktober möglich 05.08.2025

Der Kommunale Rat für Kriminalitätsvorbeugung der Landeshauptstadt Schwerin unterstützt neue Projektideen zur Gewalt- und Konfliktprävention. Möglich wird dies durch Fördermittel des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern.

In der aktuellen, bereits dritten Antragsphase liegt der Schwerpunkt erneut auf Projekten, die sich mit der Nutzung öffentlicher Räume befassen. Unterstützt werden Vorhaben, die präventiv wirken, Konflikte im öffentlichen Raum vermeiden helfen und das Gemeinschaftsgefühl stärken.

Initiativen, Vereine, Träger und Einrichtungen, die im Zeitraum August bis Dezember 2025 ein entsprechendes Projekt in Schwerin umsetzen möchten, sind aufgerufen bis spätestens zum 15. Oktober 2025 einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Förderhöhe je Projekt beträgt bis zu 1.240 Euro.

Die Anträge sind an die Fachstelle Chancengleichheit – Kommunaler Rat für Kriminalitätsvorbeugung, Am Packhof 2–6, 19053 Schwerin oder per E-Mail an Ellen Wahls unter awahls@schwerin.de zu richten

Das Antragsformular steht unter www.schwerin.de auf der Seite Fachstelle Chancengleichheit zum Download bereit.

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