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Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr beantragen
Volltext
Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen:
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über das Abschleppen von Fahrzeugen,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von dem Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Verbot, Tiere von Kraftfahrzeugen und andere Tiere als Hunde von Fahrrädern aus zu führen,
- vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebührenrahmen: 10,20 - 767,00 EUR je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person
Hinweise (Besonderheiten)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.05.2020
Zuständige Stelle
Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als zuständige Straßenverkehrsbehörde
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde, Sondernutzungen
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Heiko Hawel
Position: Fachgruppenleiter
Tel.: | +49 385 545-1909 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.101 |
Frau Jana Symank
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1907 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.087 |
Frau Maxine Susanna Bruhn
Position: Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/in; Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1903 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.094 |
Zuständig für :
- Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr beantragen
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung als Gemeinnützige Einrichtung oder Sozialer Dienst beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung als Gewerbetreibende oder Freiberufler beantragen
- Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Ausnahmegenehmigung beantragen
Herr Weigl
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1901 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.088 |
Zuständig für :
- Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr beantragen
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung als Gemeinnützige Einrichtung oder Sozialer Dienst beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung als Gewerbetreibende oder Freiberufler beantragen
- Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Ausnahmegenehmigung beantragen
Herr Kai Bannow
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1906 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.088 |
Zuständig für :
- Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr beantragen
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung als Gemeinnützige Einrichtung oder Sozialer Dienst beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung als Gewerbetreibende oder Freiberufler beantragen
- Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Ausnahmegenehmigung beantragen