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Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen

Volltext

Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten, den Eltern der Ehegatten und den Kindern der Ehegatten. Seit 1. Januar 2009 wird ein Familienbuch nicht mehr angelegt. Bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt und enthalten nicht mehr die umfangreichen Eintragungen wie beispielsweise über Vorfahren und Nachkommen. Aus Familienbüchern, die als Heiratseintrag fortgeführt werden, können Eheurkunden ausgestellt werden.

Hinweis: Das bis zum 31. Dezember 2008 angelegte Familienbuch ist vom Stammbuch zu unterscheiden. Das Stammbuch befindet sich im Besitz der Familie und verzeichnet alle wichtigen Ereignisse in der Familie (z. B. Heirat, Geburten, Sterbefälle). Das Stammbuch kann bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt ausgesucht werden und ist kostenpflichtig.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 15,00

Gebühr Personenstandsurkunde: EUR 15,00

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

11.02.2019

Zuständige Stelle

das Standesamt der Eheschließung

Fristen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Bitte beachten Sie folgende Fristen: Geburtsregister werden nach 110 Jahren Archivgut, Eheregister nach 80 Jahren und Sterberegister bereits nach 30 Jahren. Hier können Sie Kontakt mit dem Stadtarchiv aufnehmen: Urkunden - Historische Personenstandsurkunden beim Stadtarchiv Schwerin bestellen - Serviceportal Schwerin