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19055 Schwerin
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Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, müssen Sie dem Standesamt die Geburt mündlich anzeigen.
Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten Woche zu melden:
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühr Personenstandsurkunde: EUR 15,00
Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.
Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesbeamten, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
Geburtsbescheinigungen werden einmalig für religiöse Zwecke und für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft gebührenfrei ausgestellt. Für sonstige Zwecke erfolgt eine gebührenfreie Ausstellung, soweit dies auf Grund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Sollten Sie eine Geburtsurkunde beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen, müssen Sie diese kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.
keine fachliche Freigabe
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
18.03.2015
Zuständige Stelle in Mecklenburg-Vorpommern ist Ihr zuständiges Standesamt.
das Standesamt des Geburtsortes
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Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Standesamt Schwerin
Über die zuständige Stelle finden Sie die Kontaktdaten von dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Standesamtes Schwerin.
Fax: | +49 385 545-1689 |
E-Mail: | standesamt@schwerin.de |
Zuständig für :