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Eheschließung durchführen
Volltext
Wenn Sie heiraten möchten, schließen Sie Ihre Ehe vor dem Standesamt. Die Trauung findet an einem dafür vorgesehenen Ort in einem würdigen Rahmen statt.
Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner müssen zur Trauung persönlich und gleichzeitig anwesend sein und erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Diese Erklärung ist verbindlich und darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.
Ihre Eheschließung wird zeitnah in das Eheregister eingetragen. Spätere Änderungen, die Ihre Ehe betreffen, wie zum Beispiel Namensänderungen, werden dort ebenfalls ergänzt.
Wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Ehe rechtlich unwirksam wäre oder aufgehoben werden könnte, darf das Standesamt die Eheschließung nicht vornehmen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 14 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 29 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- §§ 1310 bis 1315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Nummer 14.1 bis 15. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel benötigen Sie zur Durchführung der Eheschließungshandlung:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Eheschließung beim Standesamt angemeldet.
- Ihre Ehefähigkeit wurde geprüft und bestätigt.
- Sie sind beide persönlich und gleichzeitig bei der Trauung anwesend.
- Es liegen keine Ehehindernisse vor durch beispielweise
- eine bestehende Ehe oder
- ein Verwandtschaftsverhältnis.
- Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
- Falls Sie sich bei der Anmeldung vertreten lassen haben: Sie bestätigen Ihre Angaben persönlich.
- Falls erforderlich: Eine dolmetschende Person ist anwesend.
Verfahrensablauf
- Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner erscheinen persönlich zur Eheschließung.
- Sie werden gefragt, ob sich seit Ihrer Anmeldung etwas geändert hat und welchen Namen Sie führen möchten.
- Bei der Trauung erklären Sie vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten mit dem Ja-Wort, dass Sie die Ehe eingehen möchten.
- Sie beide unterschreiben die Niederschrift, in der alle Daten festgehalten werden. Haben Sie eine Trauzeugin oder einen Trauzeugen, unterschreiben auch diese.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte trägt Ihre Eheschließung in das Eheregister ein.
- Sie erhalten eine Eheurkunde.
Bearbeitungsdauer
- Die Trauung selbst dauert in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten.
- Die Eintragung in das Eheregister erfolgt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag.
- Die Prüfung der Ehefähigkeit im Vorfeld kann je nach Einzelfall mehrere Tage bis Wochen dauern.
Fristen
- Für die Durchführung der Eheschließung selbst gibt es keine feste Frist.
- Die Anmeldung der Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig. Die Eheschließung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, sonst ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Geltungsdauer: 6 Monat(e)
Weiterführende Informationen
- Informationen rund um Eheschließung, Rechte und Pflichten in der Ehe auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
- Broschüre zum Ehe- und Familienrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
- Informationen zur digitalen Eheschließung auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Eheschließung beim Standesamt anmelden
Rechtsbehelf
- Anweisungsantrag bei dem zuständigen Amtsgericht
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
;Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.04.2026;01.09.2026
Zuständige Stelle
Die Eheschließung kann vor jedem deutschen Standesamt durchgeführt werden. Die Anmeldung der Eheschließung muss dagegen bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erfolgen. Hat keiner der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Ansprechpunkt
Die Eheschließung kann vor jedem deutschen Standesamt durchgeführt werden. Die Anmeldung der Eheschließung muss dagegen bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, erfolgen. Hat keiner der Eheschließenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Kosten
Abgabe: Kostenfrei
Landeshauptstadt Schwerin - Standesamt
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Fachgruppe Standesamt
Über die zuständige Stelle finden Sie die Kontaktdaten von dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Standesamtes Schwerin.
| Fax: | +49 385 545-1689 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis: Befreiung von der Pflicht zur Vorlage für ausländische Staatsangehörige beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheschließung durchführen
- Eheschließung voranmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen
- Geburt: Ergänzende Angaben zusätzlich melden
- Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Geschlecht und Vorname ändern lassen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Kirchenaustritt erklären (Wegfall des Abzugs der Lohnkirchensteuer)
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Sterbefall auf einem ausländischen Seeschiff: Sterbeurkunde beantragen
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen
- Vaterschaft: Anerkennungserklärung beurkunden lassen
