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Einzugsermächtigungen (SEPA-Lastschriftmandat) erteilen
Volltext
Bei einigen Kommunen kann eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) online erteilt werden.
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Fachlich freigegeben am
30.07.2025
Zuständige Stelle
Freiwillige Leistung Ihrer Kommune
Hinweise (Besonderheiten)
Spezieller Hinweis für Ortsteil Schwerin
- Sie werden vor der erstmaligen Abbuchung schriftlich informiert.
- Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat teilen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor der Fälligkeit schriftlich mit.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zur Fälligkeit hinreichend gedeckt ist.
- Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
- Es verfällt bei der erstmaligen Rücklastschrift. Die Rücklastschriftgebühren wären dann durch Sie zu erstatten.