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Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren

Volltext

Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich aus.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.03.2015

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisbehörde

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis

Kosten

Abgabe: Kostenfrei