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Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Volltext
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
01.02.2024
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Marcus Eisele
Position: Technischer Sachbearbeiter
| Tel.: | +49 385 545-2481 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 2.070 |
Herr Niko Hoffmann
Position: Technischer Sachbearbeiter
| Tel.: | +49 385 545-2439 |
| Fax: | +49 385 545-2479 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 2.070 |
Herr Michael Linke
Position: Sachbearbeiter
| Tel.: | +49 385 545-2472 |
| Fax: | +49 385 545-2479 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | 2.041 |