Für den Besuch im Stadthaus sind vorherige Terminvereinbarungen unbedingt notwendig. Darüber hinaus gilt für Besucherinnen und Besucher des Stadthauses neben der Maskenpflicht die 3G-Regelung. Das heißt, wer einen Termin im Stadthaus wahrnimmt, muss einen Nachweis vorlegen, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gilt die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz.
Telefonische Erreichbarkeit für Terminreservierungen und Anfragen