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Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
Volltext
Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Zudem können Sie einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 46 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 41 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 1355 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Kostenverordnung Innenministerium (IMKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (nicht erforderlich, wenn die Namenserklärung bei dem Eheregister führenden Standesamt erfolgt)
- Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:
- rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
- Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
Voraussetzungen
Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:
- Ehescheidung,
- Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
- Tod des Ehegatten oder Lebenspartners.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Höhe der Gebühren richtet sich in Mecklenburg-Vorpommern nach Tarifstelle 4 des Allgemeinen Kostentarifs der Kostenverordnung Innenministerium (IMKostVO M-V).
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft, welches auch eine Bescheinigung beziehungsweise Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.09.2025
Zuständige Stelle
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung beziehungsweise Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
Ansprechpunkt
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Standesamt der Eheschließung, welches auch eine Bescheinigung beziehungsweise Urkunde über die Namensänderung ausstellt.
Landeshauptstadt Schwerin - Standesamt
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Fachgruppe Standesamt
Über die zuständige Stelle finden Sie die Kontaktdaten von dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Standesamtes Schwerin.
Fax: | +49 385 545-1689 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis: Befreiung von der Pflicht zur Vorlage für ausländische Staatsangehörige beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland: Eintrag in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen
- Geburt: Ergänzende Angaben zusätzlich melden
- Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Geschlecht und Vorname ändern lassen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Kirchenaustritt erklären (Wegfall des Abzugs der Lohnkirchensteuer)
- Lebenspartnerschaft: Aufhebung bzw. „Scheidung“ beantragen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Standesamtliche Trauung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Vaterschaft: Anerkennungserklärung beurkunden lassen