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Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
Volltext
Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis.
Falls Sie die Gaststätte von einer anderen Person übernehmen wollen, können Sie – um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen – unter erleichterten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Der Antrag auf Erteilung der endgültigen Erlaubnis muss bereits gestellt sein oder zumindest zeitgleich mit dem Antrag auf Erteilung der vorläufigen Erlaubnis gestellt werden. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.
Es handelt sich um ein Gaststättengewerbe, wenn Sie gewerblich
- Getränke verabreichen (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen verabreichen (Speisewirtschaft), und
der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Nur wenn Sie alkoholische Getränke anbieten, ist Ihr Gaststättengewerbe erlaubnispflichtig. Wenn Sie jedoch ausschließlich alkoholfreie Getränke sowie zubereitete Speisen anbieten, ist Ihr Gaststättengewerbe erlaubnisfrei.
Handlungsgrundlage(n)
- § 2 Gaststättengesetz (GastG)
- § 11 GastG
- § 4 Gaststättengesetz (GastG)
Rechtsgrundlagen
- § 11 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V)
- § 11 Gaststättengesetz (GastG)
- § 2 Gaststättengesetz (GastG)
- § 4 Gaststättengesetz (GastG)
- Tarifstelle 207 der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
- § 61 in Verbindung mit § 69 Funktional- und Kreisstrukturreformgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FKrG M-V)
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen der zuständigen Behörde folgende Unterlagen vorlegen (es handelt sich um dieselben Unterlagen, die bei der endgültigen Gaststättenerlaubnis eingereicht werden müssen):
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel, wenn Sie Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes sind
- Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis) (Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten, ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Das Führungszeugnis wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der zuständigen Stelle oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, diese werden der Behörde direkt übersandt. Sie müssen deshalb in Ihrem Antrag die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und den Verwendungszweck angeben.
Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz/ Bürgerdienste bereit gestellten Online-Verfahren beantragt werden.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Ihre fachliche Eignung weisen Sie durch folgende Unterlagen nach:
- Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (auf diesen Nachweis kann die zuständige Behörde für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis verzichten) oder
- Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) in Verbindung mit deren Anlage 3
Beachten Sie, dass die zuständige Stelle im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Antragstellung.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular vom Erlaubnisinhaber und Stellvertreter
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt,
- Reisepass mit Meldebestätigung; alternativ Personalausweis
Voraussetzungen
Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis können Sie nur beantragen, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte unverändert übernehmen wollen (nicht bei einer Neueinrichtung oder Erweiterung). Das bedeutet, es dürfen weder an den Räumlichkeiten noch an der Betriebsart (z.B. Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Diskothek) im Rahmen der Fortsetzung des Betriebes Änderungen vorgenommen werden.
Die vorläufige Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die (endgültige) Gaststättenerlaubnis schon beantragt haben oder gleichzeitig beantragen.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein und
- Ihre fachliche Eignung nachweisen
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.
Beantragen Sie zeitgleich eine Gaststättenerlaubnis für den endgültigen Betrieb Ihrer Gastwirtschaft. Fügen Sie diesem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wird.
Wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz: 21,00 Euro
- Unterrichtungsnachweis durch die IHK: 38,00 Euro
Verwaltungsgebühr: EUR 64,00 bis 382,00
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.
Fristen
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird i.d.R. bis zu 3 Monate befristet.
Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben.
Der Beginn der erlaubten Tätigkeit muss gleichzeitig der zuständigen Behörde angezeigt werden (Gewerbeanmeldung).
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Die vorläufige gaststättenrechtliche Erlaubnis wird Ihnen nicht erteilt, wenn eine bauliche Veränderung stattgefunden hat, der Betrieb länger als 1 Jahr geschlossen war oder es sich um eine Neuerrichtung handelt.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klag
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.12.2022
Zuständige Stelle
Zuständigkeit und Verfahren werden von den Ländern geregelt.
Zuständig in Mecklenburg-Vorpommern sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-0
Fax: 0385 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 74 17 0
Fax 0385 - 71 60 51
E-Mail: info@hwk-schwerin.de
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Andrea Stange
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1914 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.076 |
Zuständig für :
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Bewachungsgewerbe: Betriebserlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Im Prostitutionsgewerbe tätige Personen anmelden
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Prostitutionsfahrzeug: Aufstellung anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
- Prostitutionstätigkeit: erstmalig anmelden
- Prostitutionstätigkeit: Verlängerung anmelden
- Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anzeigen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
- Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
Herr Bodo Händschke
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1912 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.077 |
Zuständig für :
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Bewachungsgewerbe: Betriebserlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Im Prostitutionsgewerbe tätige Personen anmelden
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Prostitutionsfahrzeug: Aufstellung anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
- Prostitutionstätigkeit: erstmalig anmelden
- Prostitutionstätigkeit: Verlängerung anmelden
- Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anzeigen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
- Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
Frau Yvonne Mathy
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1918 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.087 |
Zuständig für :
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Bewachungsgewerbe: Betriebserlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Im Prostitutionsgewerbe tätige Personen anmelden
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Prostitutionsfahrzeug: Aufstellung anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
- Prostitutionstätigkeit: erstmalig anmelden
- Prostitutionstätigkeit: Verlängerung anmelden
- Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anzeigen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
- Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
Herr David Ziegler
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1915 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.078 |
Zuständig für :
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Bewachungsgewerbe: Betriebserlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur Tätigkeit als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Im Prostitutionsgewerbe tätige Personen anmelden
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Prostitutionsfahrzeug: Aufstellung anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen
- Prostitutionsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
- Prostitutionstätigkeit: erstmalig anmelden
- Prostitutionstätigkeit: Verlängerung anmelden
- Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden
- Prostitutionsveranstaltung anzeigen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
- Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
Frau Sabine Könn
Position: Fachgruppenleiterin
Tel.: | +49 385 545-1911 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.083 |
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde