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Kind bei Kindertagespflege anmelden
Volltext
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes einer Kindertagespflegeperson findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Kindertagespflege.
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Schuleintritt (Krippe, Kindergarten oder Kindertagespflege) einen Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 30 Wochenstunden. Hierbei handelt es sich um Teilzeitförderung. Eltern steht es frei, einen geringeren Betreuungszeitraum von 20 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Benötigen Eltern, z.B. auf Grund ihrer Berufstätigkeit, einen höheren Betreuungsumfang, so können sie beim zuständigen Jugendamt eine Ganztagsförderung von 50 Wochenstunden beantragen.
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine bedarfsgerechte Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson ebenfalls möglich. Auch hier müssen sich Eltern den Bedarf durch das zuständige Jugendamt bestätigen lassen.
Ab vollendetem dritten Lebensjahr ist die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend weiterhin möglich, die Förderung in Kindertageseinrichtungen ist jedoch vorrangig. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet das zuständige Jugendamt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wenden oder direkt an die gewünschte Kindertagespflegeperson.
Ein Anspruch auf Teilzeitförderung besteht für jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Eine Förderung für jüngere Kinder ist nach Rücksprache mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ebenfalls möglich.
Benötigen Eltern mehr als 30 Wochenstunden, so können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Antrag auf Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden) stellen.
Ab dem dritten vollendeten Lebensjahr erfolgt die Förderung in Kindertagespflege bei besonderem Bedarf oder ergänzend. Über die Bewilligung entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
10.04.2019
Zuständige Stelle
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe).
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Kita-Verwaltung / Kindertagespflege
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Dèsirèe Frederike Hopp
Position: Sachbearbeiterin Kita-Förderung
Tel.: | +49 385 545-2164 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 3.084 |
Frau Enya Nikodem
Position: Sachbearbeiterin Kita-Förderung
Tel.: | +49 385 545-2183 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 3.085 |
Frau Susanne Lettau
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2188 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 3.083 |
Frau Ramona Fischer
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2157 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 3.084 |
Frau Melanie Walter
Position: Sachbearbeiterin Kita-Förderung
Tel.: | +49 385 545-2183 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 3.085 |
Frau Romy Aschenbach
Position: Sachbearbeiterin Kita-Förderung
Tel.: | +49 385 545-2186 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 3.083 |
Frau Candy Schneider
Position: Sachbearbeiterin Kita-Förderung
Tel.: | +49 385 545-2167 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 3.085 |
Frau Julia Patzelt
Position: Teamleiterin
Tel.: | +49 385 545-2184 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.077a |