Adresse
Gefördert durch die
Europäische Union
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
info@schwerin.info
Öffnungszeiten Tourist-Information
Montag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag 10:00 - 16:00 Uhr
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Im Hort erfolgt die Ganztagsförderung montags bis freitags im Umfang von bis zu 6 Stunden täglich, die Teilzeitförderung bis zu drei Stunden täglich. Dies gilt auch in den Ferienzeiten.
Ab dem 01.01.2020 sind Eltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern von den Elternbeiträgen der Kindertagesförderung freigestellt. Hierzu gehören auch die Elternbeiträge innerhalb der Hortförderung.
Entsteht den Eltern in den Ferienzeiten ein erhöhter Bedarf, so muss dieser den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unverzüglich angezeigt werden. Eltern tragen die Kosten, die sich durch die erhöhte Inanspruchnahme während der Schulferien ergibt. Jedoch ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme dieses Elternbeitrags verpflichtet, soweit den Eltern die Kosten nicht oder nur anteilig zuzumuten sind.
Im begründeten Einzelfall ist die Förderung eines schulpflichtigen Kindes auch durch eine Tagespflegeperson möglich.
§§ 5, 21 Absatz 4 und Absatz 6 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V)
Eltern sollten sich so früh wie möglich über freie Betreuungsplätze informieren. Hierfür können Sie sich an das zuständige Jugendamt bzw. den Fachdienst Jugend wenden oder direkt an den gewünschten Hort. In begründeten Einzelfällen ist auch die Betreuung durch eine Tagespflegeperson möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Hortförderung besteht in Mecklenburg-Vorpommern nicht, jedoch muss der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen und Einrichtungen vorhalten. Hierbei müssen insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit erwerbstätigen, erwerbssuchenden, in Ausbildung befindlichen oder sozial benachteiligten Eltern berücksichtigt werden.
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
10.04.2019
Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Frau Ramona Fischer
Position: Teamleiterin
Tel.: | +49 385 545-2157 |
Fax: | +49 358 545-2020 |
E-Mail: | rfischer@schwerin.de |
Raum: | 3.084 |
Zuständig für :
Frau Susanne Lettau
Position: Sachbearbeiterin Kita-Förderung
Tel.: | +49 385 545-2188 |
Fax: | +49 385 545-2020 |
E-Mail: | slettau@schwerin.de |
Raum: | 3.083 |
Zuständig für :
Frau Anja Müggenburg
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2167 |
E-Mail: | amueggenburg@schwerin.de |
Raum: | 3.083 |
Zuständig für :
Frau Cindy Hericks
Position: Sachbearbeiterin Kita-Förderung
Tel.: | +49 385 545-2183 |
E-Mail: | chericks@schwerin.de |
Raum: | 3.085 |
Zuständig für :
Frau Katrin Pickmann
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2164 |
E-Mail: | kpickmann@schwerin.de |
Raum: | 3.079 |
Zuständig für :