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Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
Volltext
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Erforderliche Unterlagen
- mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- anerkannter und gültiger Pass
- anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland
- bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen.
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Voraussetzungen
- Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen.
Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind volljährig.
- Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
- Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder.
- Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
- Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
- Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
- Sie haben ein M-V Nutzerkonto.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
kostenlos
Verfahrensablauf
Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten:
- Sie bestätigen durch Unterschrift die Richtigkeit der von der Meldebehörde bei der bisher zuständigen Meldebehörde angefragten persönlichen Daten.
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Nebenwohnung.
- Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Nebenwohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Nebenwohnung innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.10.2023
Zuständige Stelle
Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort (Nebenwohnung) zuständigen Meldebehörde anmelden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Ansprechpunkt
Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort (Nebenwohnung) zuständigen Meldebehörde anmelden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Bürgerservice
Tel.: | +49 385 545-1111 |
Fax: | +49 385 545-1739 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.096 |
Zuständig für :
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausweispflicht
- Beglaubigung der Unterschrift beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Führungszeugnis beantragen
- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Hauptwohnung abmelden
- Hauptwohnung: Änderung melden
- Meldedaten: Widerspruch gegen die Übermittlung einreichen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Änderung beantragen
- Personalausweis: Meldungen vornehmen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis: Verlust melden
- Personalausweis: Wiederauffinden melden
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Reisepass: Zweitpass beantragen
- Sozialpass beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Wahlschein beantragen (Briefwahl)
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Wohnung anmelden
- Zweitwohnungssteuer bezahlen
Dokumentenservice
Tel.: | +49 385 545-1772 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.014 |
Zuständig für :
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausweispflicht
- Beglaubigung der Unterschrift beantragen
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Führungszeugnis beantragen
- Fundsachen melden und Nachfrage stellen
- Hauptwohnung abmelden
- Hauptwohnung: Änderung melden
- Meldedaten: Widerspruch gegen die Übermittlung einreichen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Änderung beantragen
- Personalausweis: Meldungen vornehmen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis: Verlust melden
- Personalausweis: Wiederauffinden melden
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
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- Reisepass: Änderung beantragen
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde