Besucheranschrift
Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Europäischer Sozialfonds
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
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Öffnungszeiten
April - Dezember
Mo - Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa + So 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Januar - März
Mo - Fr 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Sa 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
So geschlossen
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31.12. 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
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Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über registrierte Vorstrafen und beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können zum Beispiel strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten:
Ein erweitertes Führungszeugnis wird auf Antrag erteilt, wenn die Erteilung in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird:
In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" beantragen. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es auch Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates.
Ein Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Haben Sie einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.
Den Text der Vorschrift finden Sie auf folgender Internetseite:
Bei Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.
Für ein europäisches Führungszeugnis ist eine Gebühr in Höhe von 17,00 Euro zu entrichten.
Den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses können Bürger derzeit noch nicht elektronisch stellen. Erst mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft" wird unter bestimmten Voraussetzungen eine elektronische Antragstellung für Bürger möglich werden.
Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Einwohnermeldeamt).
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern