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Sozialpass beantragen
Volltext
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Die SchwerinCard ist eine Ermäßigungskarte. Sie ermöglicht Schweriner Bürgern und Bürgerinnen, die Sozialleistungen erhalten, eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen.
Diese berechnen sich entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die SchwerinCard ist kostenlos und ab Antragstellung ein Jahr gültig.
Wo bekomme ich die Vergünstigungen?
· Volkskundemuseum
· Volkshochschule
· Sternwarte
· Stadtbibliothek
· Konservatorium
· Schleswig-Holstein-Haus
· Stadtarchiv
· Soziokulturelles Zentrum „Der Speicher“
· Zoo
· Schwimmhalle
· Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin (ausgenommen sind
Gastspiele und Premieren!)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.09.2013
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen lediglich im BürgerBüro des Stadthauses Ihren Personalausweis (oder Reisepass) vorlegen sowie einen aktuellen Leistungsbescheid. Die SchwerinCard wird dann sofort ausgestellt.
Voraussetzungen
- Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II), Wohngeld,
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem Bundesfreiwilligendienst
mit Hauptwohnsitz in Schwerin
Zuständige Stelle
Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Fachgruppe Bürgerbüro
Tel.: | +49 385 545-1111 |
Fax: | +49 385 545-1739 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.096 |
Zuständig für :
- Änderung der Hauptwohnung melden
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Führungszeugnis beantragen
- Fundsache Status abfragen
- Hauptwohnung abmelden
- Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Sozialpass beantragen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Wohnung anmelden
- Zweitwohnungssteuer bezahlen