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Sozialpass beantragen

Volltext

Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Die SchwerinCard ist eine Ermäßigungskarte. Sie ermöglicht Schweriner Bürgern und Bürgerinnen, die Sozialleistungen erhalten, eine Vielzahl von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von städtischen Einrichtungen.

Diese berechnen sich entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die SchwerinCard ist kostenlos und ab Antragstellung ein Jahr gültig.

 

Wo bekomme ich die Vergünstigungen?

· Volkskundemuseum

· Volkshochschule

· Sternwarte

· Stadtbibliothek

· Konservatorium

· Schleswig-Holstein-Haus

· Stadtarchiv

· Soziokulturelles Zentrum „Der Speicher“

· Zoo

· Schwimmhalle

· Mecklenburgisches Staatstheater Schwerin (ausgenommen sind

  Gastspiele und Premieren!)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.09.2013

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Sie müssen lediglich im BürgerBüro des Stadthauses Ihren Personalausweis (oder Reisepass) vorlegen sowie einen aktuellen Leistungsbescheid. Die SchwerinCard wird dann sofort ausgestellt.

Voraussetzungen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II), Wohngeld,
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem Bundesfreiwilligendienst

          mit Hauptwohnsitz in Schwerin

Zuständige Stelle

Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.