Zonenübergreifendes Parken für Bewohner mit Parkausweis gilt ab sofort bis zum Ende des Jahres 2024
Im Zuge des intensiven Baugeschehens in der Innenstadt sind bereits eine Vielzahl an Bewohnerparkplätzen weggefallen. Hier vor allem durch die vielen Straßensanierungsmaßnahmen im gesamten Umfeld der Paulsstadt, aber auch durch zahlreiche Großbauprojekte in der Altstadt sowie durch die Vielzahl an Bauvorhaben der Leitungsträger wie dem Breitbandausbau und der Erweiterung des Fernwärmenetzes. Die Stadt versucht dabei stets als Ausgleich einige zusätzliche Parkmöglichkeiten für die direkt betroffenen Anlieger in der näheren Umgebung zu schaffen, die in der Summe jedoch nicht ausreichen. Da wo es möglich ist, werden die Haltverbote tageszeitlich begrenzt. Dies ist jedoch nicht immer im ausreichenden Maße möglich.
Auch sind in diesem Jahr zahlreiche Großveranstaltungen und nicht zuletzt die Veranstaltungswoche um den Tag der deutschen Einheit herum mit dem Land M-V als Gastgeber geplant, die wiederum weitere Einschränkungen des Parkplatzangebotes für Bewohner mit sich bringen.
Um hier eine pragmatische Lösung den Parkbevorrechtigten Bewohner anzubieten, lässt die Stadt Schwerin ab sofort bis Ende des Jahres 2024 das zonenübergreifende Parken für Bewohner mit Parkausweis im gesamten Stadtgebiet zu.
Einrichtung der Bewohnerparkzone V
Der städtische Fachdienst Verkehrsmanagement richtet ab dem 29. März 2023 eine neue Bewohnerparkzone in der Weststadt ein. „Diese Maßnahme soll einerseits die Parkchancen der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen und anderseits die Belastung durch übermäßigen Parksuchverkehr verringern“, berichtet der Leiter der Fachgruppe Verkehrsplanung Geert Böcker.
Die neue Parkregelung wird in der Jean-Sibelius-Straße, der Von-Flotow-Straße sowie dem kurzen südlichen Abschnitt der Wittenburger Straße (zwischen Obotritenring und J.-Sibelius-Straße mit den geraden Hausnummern 106-114) eingeführt. Die Bewohnerparkzone ist durch den Buchstaben V gekennzeichnet. Einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie registriertes Fahrzeug können Personen beantragen, die in diesen Straßenabschnitten meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen. Ebenfalls ein Anrecht haben Bewohner des Obotritenrings der Häuser mit den ungeraden Hausnummern 193 – 243. Ausgenommen sind jedoch Bewohner, welche bereits über einen privaten Stellplatz oder eine Garage in diesem Bereich oder in unmittelbarer Nähe verfügen.
Der Bewohnerparkausweis gestattet das bevorrechtigte Parken in der Bewohnerparkzone V und kann ab sofort online im Serviceportal der Stadt unter serviceportal.schwerin.de oder im Bürgerbüro im Stadthaus beantragt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung unter www.schwerin.de/terminvergabe ist erforderlich. Der Bewohnerparkausweis kostet 30,70 Euro und ist für ein Jahr gültig.
Die öffentlichen Parkflächen der Bewohnerparkzone V werden überwiegend im Mischprinzip ausgeschildert, sodass entweder mit dem Bewohnerparkausweis oder zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden darf.