Qualifizierter Mietspiegel 2026/2027 einstimmig beschlossen
Im Arbeitskreis Mietspiegel haben die Vertreter der Mieter, Vermieter und der Landeshauptstadt Schwerin am 18.12.2025 einstimmig den neuen Mietspiegel für die Landeshauptstadt beschlossen. Der Mietspiegel ist ab 01.01.2026 wirksam und löst den Mietspiegel 2024/25 ab.
Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz und vermeidet Streitigkeiten durch die Ausweisung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Für den Mietspiegel 2026/2027 standen Daten von 25.331 Mietwohnungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um 13.275 Bestandsmieten und 12.056 Neuvertragsmieten. Diese Stichprobe liefert sichere Angaben zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Frei vereinbarte Mieten sind im untersuchten Zeitraum vom 01.09.2019 bis 31.08.2025 im gesamten Stadtgebiet um durchschnittlich 6,15 Prozent gestiegen. Insgesamt macht sich bemerkbar, dass der Gesetzgeber ab 01.01.2020 den Betrachtungszeitraum im Mietspiegel von 4 auf 6 Jahre erhöht hat.
Die Wohnwertmerkmale Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit sind wichtige Größen auf dem Schweriner Wohnungsmarkt. Die Wohnungsmieten in der Landeshauptstadt Schwerin schwanken bei den Mittelwerten je nach Ausstattung, Baualtersklasse (BAK) und Größe der Wohnungen zwischen 4,95 und 11,65 €/m² Wohnfläche. Der höchste Wert mit 11,65 €/m² steht im Mietspiegelfeld „BAK 4 F Altbau Modernisierung ab 2005 mit über 19 Ausstattungspunkten“ und einer Wohnungsgröße bis 40 m². Der niedrigste Wert mit 4,95 €/m² ist im Feld „Wohnungsbau, Baujahr 1957 bis 1991 nicht modernisiert“ mit einer Wohnungsgröße über 100 m² ausgewiesen.
Mit dem Mietspiegelreformgesetz - MsRG gibt es mehr Rechtssicherheit und u.a. eine Auskunftspflicht. Mieter und Vermieter sind verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. Die neue Mietspiegelverordnung - MsV legt Mindeststandards zur Mietspiegelerstellung fest.