Besucheranschrift
Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Europäischer Sozialfonds
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
info@schwerin.info
Öffnungszeiten
April - Dezember
Mo - Fr 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa + So 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Januar - März
Mo - Fr 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Sa 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
So geschlossen
24.12. 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
31.12. 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
Weihnachtsfeiertage + Neujahr geschlossen
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Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Es fallen keine Kosten an.
Zusätzliche Meldebestätigungen, die auf Antrag der meldepflichtigen Person von der Meldebehörde ausgestellt werden können sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Die zuständige Stelle ist die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde.
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Besucheranschrift
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: geschlossen/ Termine nach Vereinbarung im BürgerBüro
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde