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Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen
Volltext
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann bei Behörden und anderen Stellen statt dieser vorgelegt werden.
Außer den Angaben zur Geburt, einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern, enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa
- Adoption,
- bei der Vaterschaft,
- beim Namen
- beim Geschlecht
Wenn Sie eine Erklärung über die Änderung Ihres Geschlechtseintrags und gegebenenfalls Ihrer Vornamen abgegeben haben, so darf ein Ausdruck aus dem Geburtenregister nur Ihnen selbst als betroffenen Person erteilt werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 55 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
- Landespersonenstandsausführungsgesetz (LPStAG M-V)
- Gebührennummer 4.3.2 der Kostenverordnung Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder eID
- bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie
- bei Beantragung oder Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Reisepass oder eID
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Eine beglaubigte Kopie des Personalausweises im Standesamt der Landeshauptstadt Schwerin nicht vorgelegt werden. Eine einfache Kopie ist ausreichend.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehepartnerin oder Ehepartner,
- Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Vorfahren und Nachfahren, etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel,
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch
- ein Schreiben des Nachlassgerichts,
- ein gerichtliches Urteil oder
- einen vollstreckbaren Titel sowie
- die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags zu einer beteiligten Person vor, kann nur diese selbst den beglaubigten Registerausdruck beantragen.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und gegebenenfalls Geburtsname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Hinweise (Besonderheiten)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde, die zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.
Rechtsbehelf
- Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministeriums des Innern (BMI)
;Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.07.2026;01.09.2026
Zuständige Stelle
Standesamt, das die Geburt beurkundet hat
Ansprechpunkt
Standesamt, das die Geburt beurkundet hat
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO (Der Registerausdruck ist zu Geburtsregistrierungen möglich, die vor längstens 110 Jahren erstellt wurden.) : 110 Jahr(e)
Landeshauptstadt Schwerin - Standesamt
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Fachgruppe Standesamt
Über die zuständige Stelle finden Sie die Kontaktdaten von dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Standesamtes Schwerin.
| Fax: | +49 385 545-1689 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis: Befreiung von der Pflicht zur Vorlage für ausländische Staatsangehörige beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheschließung durchführen
- Eheschließung voranmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt eines Kindes anzeigen
- Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen
- Geburt: Ergänzende Angaben zusätzlich melden
- Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Geschlecht und Vorname ändern lassen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Kirchenaustritt erklären (Wegfall des Abzugs der Lohnkirchensteuer)
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Sterbefall auf einem ausländischen Seeschiff: Sterbeurkunde beantragen
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen
- Vaterschaft: Anerkennungserklärung beurkunden lassen
