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Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen Sie seit dem 4. Juli 2009 eine Sachkundebescheinigung und eine spezielle Zertifizierung Ihres Betriebes, damit Sie Ihre Tätigkeit weiter ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der europäischen F-Gase-Verordnung beruht.
Diese betrifft folgende Tätigkeiten:
Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen müssen Sie grundsätzlich eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen.
Gleichwertige Zertifikate anderer EU-Mitgliedstaten werden entsprechend Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008, Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 30/2008, Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 305/2008, Artikel 7 der Verordnung (EG) 306/2008 bzw. Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 als gleichwertig anerkannt.
Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei
Für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung, die Abnahme der Sachkundeprüfung und/oder die Zertifizierung fallen Gebühren an.
Bei folgenden Fällen müssen Sie zudem:
Wenden Sie sich an
Detaillierte Auskünfte erteilen die zuständigen Landesbehörden und das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Dieser Text wurde freigegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern