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Honorar-Finanzanlagenberater: Erlaubnis beantragen
Volltext
Als Honorar-Finanzanlagenberater beraten Sie zu Finanzprodukten, wofür Sie ein Honorar vom Kunden erhalten. Sie sind unabhängig vom Produktanbieter und dürfen daher keine Provisionen oder
sonstigen Vorteile vom Anbieter der Finanzprodukte bekommen.
Arbeiten Sie hingegen provisionsbasiert, müssen Sie stattdessen eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen.
Als Honorar-Finanzanlagenberater sind Sie durch eine sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes bzw. des Wertpapierinstitutsgesetzes auf bestimmte Finanzprodukte
beschränkt. Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
- Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen
- offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
- Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
- Vermögensanlagen
Die Erlaubnis kann einer natürlichen oder einer juristischen Person erteilt werden. Personen(handels)gesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene
Handelsgesellschaft (OHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) können die Erlaubnis nicht erhalten. Hier muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine eigene Erlaubnis beantragen.
Zusätzlich zur Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit auch in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden, sofern dies zum Schutz der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist.
Sie können nicht zugleich als Finanzanlagenvermittler tätig sein.
Handlungsgrundlage(n)
- § 34h Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Abs. 2-6 Gewerbeordnung
- § 11a Abs. 3a Gewerbeordnung
- § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
- § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a Kreditwesengesetz
- § 2 Abs. 6. S. 1 Nr. 8 Kreditwesengesetz
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenver-mittlungsverordnung – FinVermV)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit, (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts)
- Nachweise über geordnete Vermögensverhältnisse (z. B. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts und Auskunft des Insolvenzgerichts)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis (z. B. Bescheinigung über bestandene IHK-Sachkundeprüfung, Abschlusszeugnis einer gleichgestellten Berufsqualifikation) (siehe weiterführende Hinweise)
- Handelsregisterauszug bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften
Hinweis: Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen Behörde entnehmen.
Voraussetzungen
- Sie müssen persönlich zuverlässig sein. Das heißt, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages z. B. nicht wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Das gilt auch für Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt sind.
- Sie müssen über geordnete Vermögensverhältnisse verfügen. Das bedeutet z. B., dass über Ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder Sie nicht in das Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts eingetragen sind.
- Sie müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
- Sie müssen sachkundig sein, also z. B. „Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau“ sein oder über eine gleichgestellte Berufsqualifikation verfügen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bzw. Registerstelle entnehmen.
Verfahrensablauf
Um eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei Ihrer Behörde einreichen.
Gleichzeitig mit Ihrem Antrag können Sie auch die Eintragung in das Vermittlerregister beantragen.
Die zuständige Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Liegen alle Erlaubnisvoraussetzungen vor, erhalten Sie die Erlaubnis.
Fristen
Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Tätigkeit erteilt sein.
Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Stelle gleichzeitig anzeigen.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie eine Übersicht über die der Sachkundeprüfung gleichgestellten Berufsqualifikationen: § 4 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Anlageberatung unmittelbar mitwirken, müssen Sie deren Zuverlässigkeit und Sachkunde sicherstellen und diese ebenfalls im Vermittlerregister eintragen lassen.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis kann Rechtsbehelf eingelegt werden.
Welche Rechtsbehelfe eingelegt werden können (Widerspruch oder Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht), ist je nach Bundesland unterschiedlich. Detaillierte Informationen zu zulässigen Rechtsbehelfen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Erlaubnisantrag entnehmen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
Fachlich freigegeben am
12.11.2025
Zuständige Stelle
- Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Graf-Schack-Allee 12
Telefon:
0385 51030
0385 5103111
(Direkt-Hotline)
Fax:
0385 5103999
Kontakt
QDIS – Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit: Marco Kunz
Position: Fachperson für Datenschutz
| Tel.: | 03861 3029061 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Anerkennung als Bewacher, Versicherungsberater, -vermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, -vermittler, Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins eines Anbieters von Berufsbildungsvorbereitungen beantragen
- Arzneimittel: zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
- Ausbilder: Befreiung von der Eignungsprüfung beantragen
- Ausbilder: Zur Eignungsprüfung anmelden
- Ausbildungsberufe nach BBiG: Abschlussprüfung beurkunden lassen
- Ausbildungsberufe nach BBiG: Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen
- Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen
- Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
- Berufskraftfahrerqualifikation: zur Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation" anmelden
- Berufskraftfahrerqualifikation: zur Prüfung "Grundqualifikation" anmelden
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Sachkundebescheinigung beantragen
- Duale Ausbildungsberufe: Umschulungsprüfung ablegen
- Duale Ausbildungsberufe: Zwischenprüfung ablegen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen
- Förderung: Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
- Fortbildungsprüfung nach BBiG ablegen
- Fortbildungsprüfung nach BBiG beurkunden lassen
- Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
- Gefahrguttransport: Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
- Gefahrguttransport: Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Schulung von Gefahrgutfahrer beantragen
- Gefahrguttransport: Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Gesellenprüfung: Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit beantragen
- Güterkraftverkehr: Eignungsprüfung von Unternehmern beantragen
- Honorar-Finanzanlagenberater: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Probenehmer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Prüfung zur Eignung der Ausbildungsstätte beantragen
- Sachverständige: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Straßenpersonenverkehr: Eignungsprüfung von Unternehmern beantragen
- Umschulung nach BBiG: Umschulungsverhältnis anzeigen
- Umschulungsprüfung nach BBiG beurkunden lassen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Vermittlerregister: Änderung der Daten beantragen
- Versicherungsberater: Erlaubnis beantragen
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Versicherungsvermittler, -berater oder Immobiliendarlehensvermittler: grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Ausland anzeigen
- Versicherungsvermittler: Befreiung von der Erlaubnispflicht beantragen
- Versicherungsvermittler: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Versicherungsvermittler: Erlaubnis beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Änderung des eingetragenen Ausbildungsvertrages beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Eintragung des Ausbildungsvertrages beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Löschung des eingetragenen Ausbildungsverhältnisses beantragen
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG anmelden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
