Adresse
Gefahrguttransport: Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
Volltext
Sobald ein Unternehmen gefährliche Güter transportiert oder daran beteiligt ist, muss es mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Für diese Position müssen Sie einen Schulungsnachweis vorlegen, der dem Verkehrsträger entspricht, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Schulungen und Prüfungen für:
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Binnenschiffverkehr
- Seeverkehr
Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Während die Wiederholungsprüfung der Verlängerung des Schulungsnachweises dient, können Sie mit der Ergänzungsprüfung weitere Verkehrsträger ergänzen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 3 Absatz 1 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
- § 6 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
Erforderliche Unterlagen
Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:
- bei Antrag: Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters
- bei der Prüfung: Original der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters
Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:
- bei Antrag: Kopie des gültigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
- bei der Prüfung: Original des gültigen Schulungsnachweises
Voraussetzungen
Zulassung zur Grundprüfung:
- Sie haben eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden bei einem anerkannten Schulungsveranstalter für den jeweiligen Verkehrsträger absolviert.
Zulassung zur Verlängerungsprüfung:
- Sie verfügen bereits über einen gültigen Schulungsnachweis.
- Ihr Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger ist noch nicht abgelaufen.
Zulassung zur Ergänzungsprüfung:
- Sie verfügen bereits über einen gültigen Schulungsnachweis.
- Sie haben einen Ergänzungslehrgang von mindestens 7,5 Stunden Dauer für den zu prüfenden Verkehrsträger absolviert.
Verfahrensablauf
- Sie nehmen an der Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem anerkannten Schulungsveranstalter teil.
- Sie melden sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) an.
- Die IHK prüft Ihre Unterlagen und bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung.
- Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder Industrie- und Handelskammer (IHK) im Bundesgebiet ablegen.
- Die Prüfungsdauer bei der Grundprüfung ist abhängig von der Anzahl zu prüfender Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 Minuten für einen Verkehrsträger und 250 Minuten für alle 4 Verkehrsträger.
- Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung ist abhängig von der Anzahl zu prüfender Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 50 Minuten für einen Verkehrsträger und 150 Minuten für insgesamt 3 Verkehrsträger.
- Die Prüfung erfolgt schriftlich. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens die Hälfte der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreichen.
- Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung erhalten Sie den Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte oder als Gefahrgutbeauftragter.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Weiterführende Informationen
- Informationen über Gefahrgutbeauftragte auf der Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)
- Fragenfundus für die Prüfungen auf der Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
;Gemeinsame Koordinierungsstelle Einheitlicher Ansprechpartner IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.07.2026;07.09.2026
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Verlängerungsprüfungen ist eine vorherige Schulung bei einem zugelassenen Schulungsveranstalter nicht zwingend erforderlich.
Rechtsbehelf
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Katharinenstraße 48, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Fristen
Geltungsdauer (Der Schulungsnachweis ist 5 Jahre gültig und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden. Voraussetzung ist, dass Sie die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises vor Ablauf des ersten Schulungsnachweises ablegen. Wenn Ihr Schulungsnachweis nicht mehr gültig ist, müssen Sie erneut eine Erstschulung und -prüfung absolvieren.) : 5 Jahr(e)
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Graf-Schack-Allee 12
Telefon:
0385 51030
0385 5103111
(Direkt-Hotline)
Fax:
0385 5103999
Kontakt
QDIS – Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit: Marco Kunz
Position: Fachperson für Datenschutz
| Tel.: | 03861 3029061 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Anerkennung als Bewacher, Versicherungsberater, -vermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, -vermittler, Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins eines Anbieters von Berufsbildungsvorbereitungen beantragen
- Arzneimittel: zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
- Ausbilder: Befreiung von der Eignungsprüfung beantragen
- Ausbilder: Zur Eignungsprüfung anmelden
- Ausbildungsberufe nach BBiG: Abschlussprüfung beurkunden lassen
- Ausbildungsberufe nach BBiG: Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen
- Ausbildungsstätte oder Auszubildende: Beratung erhalten
- Ausbildungsstätte: Eignungsprüfung beantragen
- Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
- Berufskraftfahrerqualifikation: zur Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation" anmelden
- Berufskraftfahrerqualifikation: zur Prüfung "Grundqualifikation" anmelden
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Sachkundebescheinigung beantragen
- Duale Ausbildungsberufe: Umschulungsprüfung ablegen
- Duale Ausbildungsberufe: Zwischenprüfung ablegen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen
- Förderung: Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
- Fortbildungsprüfung nach BBiG ablegen
- Fortbildungsprüfung nach BBiG beurkunden lassen
- Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
- Gefahrguttransport: Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
- Gefahrguttransport: Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Schulung von Gefahrgutfahrer beantragen
- Gefahrguttransport: Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Gesellenprüfung: Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit beantragen
- Güterkraftverkehr: Eignungsprüfung von Unternehmern beantragen
- Honorar-Finanzanlagenberater: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Probenehmer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Sachverständige: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Straßenpersonenverkehr: Eignungsprüfung von Unternehmern beantragen
- Umschulung nach BBiG: Umschulungsverhältnis anzeigen
- Umschulungsprüfung nach BBiG beurkunden lassen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Vermittlerregister: Änderung der Daten beantragen
- Versicherungsberater: Erlaubnis beantragen
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Versicherungsvermittler, -berater oder Immobiliendarlehensvermittler: grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Ausland anzeigen
- Versicherungsvermittler: Befreiung von der Erlaubnispflicht beantragen
- Versicherungsvermittler: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Versicherungsvermittler: Erlaubnis beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Änderung des eingetragenen Ausbildungsvertrages beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Eintragung des Ausbildungsvertrages beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Löschung des eingetragenen Ausbildungsverhältnisses beantragen
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG anmelden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
