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Versicherungsvermittler, -berater oder Immobiliendarlehensvermittler: grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Ausland anzeigen
Volltext
Auf Grundlage Ihrer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler, Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsberater ist auch eine Tätigkeit in einem anderen Staat der Europäischen Union bzw. anderem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum möglich.
Beabsichtigen Sie Ihre Dienstleistung Kunden mit Sitz in einem oder mehreren EU-Mitgliedsstaaten/EWR im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs oder im Rahmen der Errichtung einer Zweigniederlassung anzubieten, müssen Sie dies vorher Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde mitteilen.
Bei der Mitteilung geben Sie die Staaten der Europäischen Union und die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum an, in denen Sie beabsichtigen, tätig zu werden. Wenn Sie dort bereits eine Niederlassung haben, müssen Sie hierzu Angaben machen.
Die erforderlichen Informationen werden in einem Notifizierungsverfahren innerhalb eines Monats über die Registerstelle an die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedsstaates weitergeleitet, in dem Sie tätig werden wollen.
Gleichzeitig erhalten Sie eine Mitteilung über die Weiterleitung Ihrer Daten von der Registerstelle.
Die weitergegebenen Informationen werden in das Register des jeweiligen Aufnahmemitgliedsstaates eingetragen.
Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihre Daten bei der zuständigen Behörde im EU-/EWR-Mitgliedstaat eingegangen sind und dass Sie ihre Tätigkeit ggf. unter Beachtung bestimmter Rechtsvorschriften aufnehmen können.
Sie dürfen Ihre Auslandstätigkeit einen Monat nach dem Zeitpunkt aufnehmen, an die Registerstelle Sie über die Datenweitergabe benachrichtigt hat.
Möchten Sie Ihre Tätigkeit im EU/EWR-Mitgliedstaaten erweitern oder geben Sie Ihre Tätigkeit in einzelnen EU/EWR-Mitgliedstaaten wieder auf, müssen Sie diese Änderungen mindestens einen Monat vorher der zuständigen Behörde mitteilen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 11a Absatz 4 Gewerbeordnung (GewO)
- § 11a Absatz 6 GewO
- § 8 S. 1 Nr. 5 VersVermV
- § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 ImmVermV
- Versicherungsvertriebsrichtlinie
- Art. 32 Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der Erlaubnis als Versicherungsvermittler, Versicherungsberater oder als Immobiliardarlehensvermittler
Voraussetzungen
Damit Sie Ihre Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater bzw als Immobiliardarlehensvermittler grenzüberschreitend im europäischen Ausland ausüben können,
- Müssen Sie im Besitz einer Erlaubnis sein bzw. den Nachweis führen, dass Sie in Deutschland als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater oder als Immobiliardarlehensvermittler zulässig tätig sind und
- Sie müssen die Absicht haben, diese Tätigkeit im Bereich der Versicherungsvermittlung und/oder Immobiliardarlehensvermittlung in einem anderen EU-/EWR-Staat aufzunehmen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Verfahrensablauf
Die beabsichtigte Auslandstätigkeit als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater bzw. als Immobiliardarlehensvermittler teilen Sie Ihrer zuständigen Erlaubnisbehörde vor der Aufnahme der Tätigkeit an.
- Die Erlaubnisbehörde leitet Ihre Daten an die Industrie- und Handelskammer (IHK) als Registerstelle weiter, welche im Rahmen eines Notifikationsverfahren die ausländischen Behörden informiert
- Die IHK unterrichtet Sie über Weiterleitung Ihrer Daten
- Der Aufnahmemitgliedstaat bestätigt dem Herkunftsmitgliedstaat den Eingang der gemeldeten Daten, worüber Sie in der Regel informiert werden
Wenn die Bestätigung des Gastlandes ausbleibt, dürfen Sie einen Monat nach Mitteilung über die Weiterleitung Ihrer Daten ins EU-/EWR-Ausland Ihre Tätigkeit im angezeigten Mitgliedsstaat aufnehmen.
Bearbeitungsdauer
Nach Ihrer Anzeige an die Erlaubnisbehörde erfolgt die Bearbeitung binnen eines Monats.
Fristen
Die Mitteilung an Ihre Erlaubnisbehörde sollte mindestens einen Monat vor Beginn der Tätigkeit in dem EU-/EWR-Mitgliedstaat erfolgen.
Änderungen und Löschungen sind mindestens einen Monat vorher anzuzeigen.
Weiterführende Informationen
Das Vermittlerregister finden Sie hier: https://www.vermittlerregister.info
Auf der Seite des Vermittlerregisters finden Sie eine Übersicht über die landesrechtlich geregelten Zuständigkeiten: Übersicht Zuständigkeiten
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die ausländischen Behörden können eventuell weitere Gebühren erheben
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.11.2025
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Graf-Schack-Allee 12
Telefon:
0385 51030
0385 5103111
(Direkt-Hotline)
Fax:
0385 5103999
Kontakt
QDIS – Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit: Marco Kunz
Position: Fachperson für Datenschutz
| Tel.: | 03861 3029061 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Anerkennung als Bewacher, Versicherungsberater, -vermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, -vermittler, Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins eines Anbieters von Berufsbildungsvorbereitungen beantragen
- Arzneimittel: zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
- Ausbilder: Befreiung von der Eignungsprüfung beantragen
- Ausbilder: Zur Eignungsprüfung anmelden
- Ausbildungsberufe nach BBiG: Abschlussprüfung beurkunden lassen
- Ausbildungsberufe nach BBiG: Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen
- Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen
- Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
- Berufskraftfahrerqualifikation: zur Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation" anmelden
- Berufskraftfahrerqualifikation: zur Prüfung "Grundqualifikation" anmelden
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Sachkundebescheinigung beantragen
- Duale Ausbildungsberufe: Umschulungsprüfung ablegen
- Duale Ausbildungsberufe: Zwischenprüfung ablegen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen
- Förderung: Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
- Fortbildungsprüfung nach BBiG ablegen
- Fortbildungsprüfung nach BBiG beurkunden lassen
- Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
- Gefahrguttransport: Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
- Gefahrguttransport: Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Schulung von Gefahrgutfahrer beantragen
- Gefahrguttransport: Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Gesellenprüfung: Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit beantragen
- Güterkraftverkehr: Eignungsprüfung von Unternehmern beantragen
- Honorar-Finanzanlagenberater: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Probenehmer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Prüfung zur Eignung der Ausbildungsstätte beantragen
- Sachverständige: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Straßenpersonenverkehr: Eignungsprüfung von Unternehmern beantragen
- Umschulung nach BBiG: Umschulungsverhältnis anzeigen
- Umschulungsprüfung nach BBiG beurkunden lassen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Vermittlerregister: Änderung der Daten beantragen
- Versicherungsberater: Erlaubnis beantragen
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Versicherungsvermittler, -berater oder Immobiliendarlehensvermittler: grenzüberschreitende Dienstleistungen im europäischen Ausland anzeigen
- Versicherungsvermittler: Befreiung von der Erlaubnispflicht beantragen
- Versicherungsvermittler: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Versicherungsvermittler: Erlaubnis beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Änderung des eingetragenen Ausbildungsvertrages beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Eintragung des Ausbildungsvertrages beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Löschung des eingetragenen Ausbildungsverhältnisses beantragen
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG anmelden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr
