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Eheurkunde beantragen
Volltext
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese bei dem Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält:
- Ihre Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde
- den Ort und Tag der Geburt der Eheleute
- den Ort und Tag der Eheschließung
- gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder die Aufhebung der Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
- beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund der Aufhebung Ihrer Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Sie können dann eine aktualisierte Eheurkunde beantragen.
Die telefonische Bestellung einer Urkunde oder eines Registers ist nicht möglich.
Hinweis: Bitte beachten Sie folgende Fristen: Geburtsregister werden nach 110 Jahren Archivgut, Eheregister nach 80 Jahren und Sterberegister bereits nach 30 Jahren. Hier können Sie Kontakt mit dem Stadtarchiv aufnehmen: Urkunden - Historische Personenstandsurkunden beim Stadtarchiv Schwerin bestellen - Serviceportal Schwerin
Handlungsgrundlage(n)
- § 5 Absatz 5 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 55, 57 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 61 bis 66 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 50 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- Landespersonenstandsausführungsgesetz (LPStAG M-V)
- Gebührennummer 4.3.2 der Kostenverordnung Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung eine Kopie
- online müssen Sie sich mit dem Personalausweis elektronisch authentifizieren
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters sowie der vertretenen Person
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise:
- ein Schreiben des Nachlassgerichts
- ein gerichtliches Urteil
- einen vollstreckbaren Titel
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
- Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind einer der Eheleute, auf die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern einer der Eheleute.
- Sie sind Kind oder Enkelkind der Eheleute.
- Nahe Verwandte wie Geschwister sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie zur Ausstellung einer Eheurkunde diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.
Weiterführende Informationen
Hat sich Ihr Geschlechtseintrag und Ihr Vorname seit der Eheschließung und Registrierung zur Eheschließung geändert, entscheiden Sie, ob in der Eheurkunde die früheren Vornamen mit aufgenommen werden sollen.
Bei einem neuen Geschlechtseintrag können nur Sie selbst oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Ehemann die Eheurkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister anfordern.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
;Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.07.2026;01.09.2025
Fristen
Bitte beachten Sie folgende Fristen: Geburtsregister werden nach 110 Jahren Archivgut, Eheregister nach 80 Jahren und Sterberegister bereits nach 30 Jahren. Hier können Sie Kontakt mit dem Stadtarchiv aufnehmen: Urkunden - Historische Personenstandsurkunden beim Stadtarchiv Schwerin bestellen - Serviceportal Schwerin
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO (Jedes Standesamt muss Eheregistereinträge 80 Jahre aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.) : 80 Jahr(e)
Zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.
Ansprechpunkt
Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.
Landeshauptstadt Schwerin - Standesamt
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Fachgruppe Standesamt
Über die zuständige Stelle finden Sie die Kontaktdaten von dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Standesamtes Schwerin.
| Fax: | +49 385 545-1689 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis: Befreiung von der Pflicht zur Vorlage für ausländische Staatsangehörige beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheschließung durchführen
- Eheschließung voranmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen
- Geburt: Ergänzende Angaben zusätzlich melden
- Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Geschlecht und Vorname ändern lassen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Kirchenaustritt erklären (Wegfall des Abzugs der Lohnkirchensteuer)
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Sterbefall auf einem ausländischen Seeschiff: Sterbeurkunde beantragen
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen
- Vaterschaft: Anerkennungserklärung beurkunden lassen
