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Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
Volltext
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
- Sie haben nachträglich auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten.
- Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.
Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren. Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:
- ein Bußgeld
- ein Punkt im Fahreignungsregister
- die Verlängerung der Probezeit
- die Anordnung eines Aufbauseminars
Handlungsgrundlage(n)
- § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- §21 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- §48a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
- gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Das biometrisches Lichtbild darf nicht älter sein, als ein Jahr.
Voraussetzungen
Um Ihre Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17" zu erweitern, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
- Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
- Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
- Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet, auch wenn Sie den Pkw führen.
- Sie beachtet die Grenze von maximal 3,5 Nanogramm pro Milliliter Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum.
- Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
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Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebühr (Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung) : EUR 7,70
Gebühr (Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)) : EUR 3,30
Gebühr (Kosten für die Überprüfung je Begleitperson) : EUR 1,50 bis 10,00
Gebühr (Kosten für die Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis) : EUR 35,70
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fachlich freigegeben am
08.12.2025
FG Fahrerlaubnisbehörde
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
115 Behördenrufnummer
| Tel.: | 03871 115 |
Zuständig für :
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte: Erneuerung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Diebstahl beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Namensänderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
- Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis: Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Europäischen Union (EU) beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus Drittstaaten beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Fahrlehrerlaubnis beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte: Erneuerung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Diebstahl beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Namensänderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
- Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis: Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Europäischen Union (EU) beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus Drittstaaten beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Fahrlehrerlaubnis beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
