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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
Volltext
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.
Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem
- Taxi
- Mietwagen
- Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- Krankenwagen
Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist
- Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben.
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung
- Sehtestbescheinigung
- wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Konzentrationsleistung
- Aufmerksamkeitsleistung
- Reaktionsfähigkeit
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- gutes Sehvermögen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt
- keine Straffälligkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr (Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) : EUR 37,50
Gebühr (Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) : EUR 5,10
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen.
Geltungsdauer: 5 Jahr(e)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fachlich freigegeben am
12.03.2026
FG Fahrerlaubnisbehörde
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
115 Behördenrufnummer
| Tel.: | 03871 115 |
Zuständig für :
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte: Erneuerung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Diebstahl beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrerlaubnis: aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Namensänderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
- Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis: Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Fahrlehrerlaubnis beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerkarte: Erneuerung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Diebstahl beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Fehlfunktion bzw. Beschädigung beantragen
- Fahrerkarte: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrerlaubnis: aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Namensänderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
- Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis: Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Fahrlehrerlaubnis beantragen
- Fahrschulerlaubnis beantragen
- Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen - Genehmigung beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
