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Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen

Volltext

Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen werden nur noch befristet ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist daher maximal 5 Jahre gültig. Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern. 

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Passfoto 
  • Nachweis über Ihr Sehvermögen
    • darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
  • Nachweis Ihre körperliche und geistige Eignung
    • darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
       

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Das biometrisches Lichtbild darf nicht älter sein, als ein Jahr.

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse C, CE C1 oder C1E.
  • Ihre Fahrerlaubnis läuft in weniger als 6 Monaten ab. 
  • Sie können Ihre körperliche und geistige Eignung nachweisen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Verlängerung der Fahrerlaubnis
Meldung an das Zentral Fahrerlaubnisregister ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis, ohne Eintrag Schlüsselzahl 95 (202.1): 33,20 EUR
Ausnahmegenehmigung (213.3): 5,00 EUR
Gesamt: 47,60 EUR
Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis (343.1): 15,80 EUR
Aus- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (343.3): 11,70 EUR
Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) (146): 5,00 EUR
Gesamt: 80,10 EUR

Nur Qualifikationsnachweis (Eintrag der Schlüsselzahl 95)
Prüfung eines Antrages für einen Fahrerqualifizierungsnachweis (343.1): 15,80 EUR
Aus- und Zustellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (343.3): 11,70 EUR
Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) (146): 5,00 EUR
Gesamt: 32,50 EUR

Weitere mögliche Kosten:

  • Porto für Expressbestellung: 10,50 EUR

Fristen

Sie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.

Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Für einen Online-Antrag steht Ihnen das MV-Serviceportal unter dem Link https://www.mv-serviceportal.de/ zur Verfügung. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem Vorliegen aller Voraussetzungen verlängert die Führerscheinstelle Ihren befristeten Führerschein. Sie stellt einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus. Ggf. erhalten Sie von Ihrer Behörde einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit befristeter Gültigkeit (drei Monate ab Ausstellungsdatum).

Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

Für nähere Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Der Antragsteller erhält einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung und der Führerschein wird ihm im Direktversand zugestellt. (gestrichen).

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV) 

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.04.2026;08.07.2026

Zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Hinweise (Besonderheiten)

Zuständige Stellen sind nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe d) der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung - StVZustLVO M-V) vom 12. August 2021 die Landräte, der Oberbürgermeister und Bürgermeister der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.

Ansprechpunkt

zuständige Fahrerlaubnisbehörde