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Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
Volltext
Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
- Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
- Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems
Voraussetzungen
- In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
- Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenrahmen: EUR 100 - 5000
Verfahrensablauf
Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.
Fristen
keine
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Abt. 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Bleicherufer 13
Kontakt
Susanne Baran
Position: Dezernatsleitung
| Tel.: | +49 385 588-66530 |
Zuständig für :
- Abfallentsorgernummer beantragen
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit anzeigen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit: Erlaubnis bei Gefährlichen Abfällen beantragen
- Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering): Genehmigung für die Änderung beantragen
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
- Befreiung von der Nachweis- und Registerpflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
- Deponien: Änderung beantragen
- Emissionserklärung als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage abgeben
- Entsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Immissionsschutzrecht: Anzeige der Person zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten
- Genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG: Genehmigung einer wesentlichen Änderung beantragen
- Genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG: Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer Anlage beantragen
- Genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG: vorzeitigem Errichtung beantragen
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie: Auskunft zur Emissionsüberwachung melden
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen melden
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb beantragen
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb im vereinfachten Verfahren beantragen
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften melden
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb beantragen
- Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb beantragen
- Industrie- oder Gewerbeanlage: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
- Sammelentsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung abgeben
- Überprüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle in benachbarten Betriebsbereichen (Dominoeffekt) beantragen
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
