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Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen
Volltext
Als Honorar-Finanzanlagenberater beraten Sie selbstständig zu Finanzprodukten, wobei Sie gegen ein Honorar vom Kunden arbeiten. Sie dürfen jedoch keine Provisionen oder Vorteile vom Anbieter der Finanzprodukte erhalten. In diesem Fall müssen Sie eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig als Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater tätig sein.
Als Honorar-Finanzanlagenberater sind Sie durch die sogenannte Bereichsausnahme des Kreditwesengesetzes auf bestimmte Finanzprodukte beschränkt.
Die Erlaubnis umfasst (wahlweise) drei Produktkategorien:
- Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
- Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes
Ihre Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt oder mit Auflagen verbunden werden, sofern dies aus Sicht der Behörde zum Schutz der Allgemeinheit oder der Anleger erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen sind auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Handlungsgrundlage(n)
§ 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
- NichtEU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
- Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- Unternehmenssitz in Deutschland: bei eingetragenen Unternehmen aktueller Registerauszug, ansonsten der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung
- Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland zur persönlichen Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung.
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung)
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (Bescheinigung im Musterwortlaut)
- Sachkundenachweis (IHKSachkundeprüfungsnachweis bzw. Nachweis über gleichgestellte Berufsqualifikation)
- Ggf. Übersetzung des (fremdsprachigen) Handelsregisterauszugs
Hinweis:
-
- Bei Personen(handels)gesellschaften muss jeder geschäftsführende Gesellschafter einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis als gewerbsmäßiger Honorar-Finanzanlagenberater erteilt werden kann, müssen Sie
- persönlich zuverlässig sein,
- geordnete Vermögensverhältnisse und
- eine Berufshaftpflichtversicherung haben und
- eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer bzw. gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.
Wird die Erlaubnis unter Vorlage der § 34f-Erlaubnisurkunde (für Finanzanlagenvermittler) beantragt, so erfolgt keine Prüfung der Zuverlässigkeit, der Vermögensverhältnisse und der Sachkunde. Die § 34f-Erlaubnis erlischt mit der Erteilung der § 34h-Erlaubnis für Honorar-Finanzanlagenberater.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Einzelpersonen (natürliche Personen) beantragen die Erlaubnis selbst oder durch bevollmächtigte Dritte. Bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch deren gesetzliche Vertreter oder durch schriftlich bevollmächtigte Dritte.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Erlaubnis als gewerbsmäßiger Honorar-Finanzanlagenberater in der Form eines Erlaubnisbescheids erteilt.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit müssen Sie das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen. Zudem müssen Sie nach Aufnahme der Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater*in unverzüglich einen Antrag auf Eintragung in das Register nach § 11a Absatz 1 Gewerbeordnung stellen.
Fristen
Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Tätigkeit erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.
Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Stelle gleichzeitig anzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Zusätzlich zur Erlaubnis müssen Sie sich auch in das Vermittlerregister eintragen lassen. Unmittelbar bei der Beratung mitwirkende Personen müssen ebenfalls in das Vermittlerregister eingetragen werden.
Sie dürfen direkt bei der Beratung mitwirkende Personen nur beschäftigen, wenn sie sicherstellen, dass diese Personen über einen Sachkundenachweis verfügen und übergeprüft haben, ob sie zuverlässig sind.
Verstöße gegen die „erforderliche“ Erlaubnispflicht und Verstöße gegen vollziehbare Auflagen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden.
Fachlich freigegeben durch
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Fachlich freigegeben am
15.10.2020
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen bei der Antragstellung.
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Graf-Schack-Allee 12
Telefon:
0385 51030
0385 5103111
(Direkt-Hotline)
Fax:
0385 5103999
Kontakt
QDIS – Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit: Marco Kunz
Position: Fachperson für Datenschutz
| Tel.: | 03861 3029061 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Anerkennung als Bewacher, Versicherungsberater, -vermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, -vermittler, Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins eines Anbieters von Berufsbildungsvorbereitungen beantragen
- Arzneimittel: zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
- Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
- Berufskraftfahrer: zur Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation" anmelden
- Berufskraftfahrer: zur Prüfung "Grundqualifikation" anmelden
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Duale Ausbildungsberufe: Umschulungsprüfung ablegen
- Duale Ausbildungsberufe: Zwischenprüfung ablegen
- Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen
- Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
- Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beantragen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen
- Förderung: Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
- Fortbildungsprüfung nach BBiG ablegen
- Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
- Gefahrguttransport: Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
- Gefahrguttransport: Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Schulung von Gefahrgutfahrer beantragen
- Gefahrguttransport: Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Güterkraftverkehr: Eignungsprüfung von Unternehmern beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Probenehmer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
- Sachverständige: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Straßenpersonenverkehr: Eignungsprüfung von Unternehmern beantragen
- Umschulung nach BBiG: Umschulungsverhältnis anzeigen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Vermittlerregister: Änderung der Daten beantragen
- Verpackungsabfälle: Rücknahme und Entsorgungspflicht
- Versicherungsberater: Erlaubnis beantragen
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Versicherungsvermittler: Befreiung von der Erlaubnispflicht beantragen
- Versicherungsvermittler: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Versicherungsvermittler: Erlaubnis beantragen
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr