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Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Volltext

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bei Beschädigung

  • alter Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto

Bei Verlust oder Diebstahl

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Das biometrisches Lichtbild darf nicht älter sein, als ein Jahr.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR
  • Geb.-Nr.: 145. Auskunft aus dem Fahreignungsregister: 3,30€ EUR
  • Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR
  • VNF/Direktversand: 5,00 EUR 
  • Gesamt 39,30 EUR
     

Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unteranderem eine Eidesstattliche Versicherung notwendig.

  • Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR
  • 256.1 Eidesstattliche Versicherung: 30,70 EUR
  • Gesamt: 70,00 EUR

Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR).

Ersatz allgemein

(Namensänderung, unbrauchbar usw.)

  • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR
  • Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR
  • VNF/Direktversand: 5,00 EUR
  • Gesamt: 36,00 EUR

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem Fahreignungsregister (145): 3,30 EUR
als Ersatz (202.4): 30,00 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 39,30 EUR

Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unter anderem eine eidesstattliche Versicherung notwendig.

Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR
Eidesstattliche Versicherung (256.1): 30,70 EUR
Gesamt: 70,00 EUR

Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (muss erkennbar sein, dass der Führerschein gestohlen wurde) wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR).

Ersatz allgemein wegen Namensänderung, unbrauchbar oder Ähnliches:
Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
als Ersatz (202.4): 30,00 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 36,00 EUR

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.10.2022;04.03.2026

Zuständige Stelle

Zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.