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Hundesteuer Abmeldung

Volltext

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegen oder keinen Hund mehr besitzen, dann melden Sie ihren Hund bei der Landeshauptstadt Schwerin ab.

Handlungsgrundlage(n)

örtliche Satzungen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Hundesteuermarke

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022