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Hundesteuer Anmeldung

Volltext

Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Wenn Sie in der Landeshauptstadt Schwerin einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.

Handlungsgrundlage(n)

örtliche Satzungen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
  • Haben Sie einen Hund aus dem Schweriner Tierheim erworben, ist der Vertrag vorzulegen
  • Angaben zum Hund, sowie zum vorherigen Halter

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • 1. für den ersten Hund 108,00 Euro
  • 2. für den zweiten Hund 200,00 Euro
  • 3. für den dritten und jeden weiteren Hund 350,00 Euro
  • 4. für den ersten gefährlichen Hund 700,00 Euro
  • 5. für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 Euro

Weiterführende Informationen

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Weitere Informationen rund um den Hund und was Sie als Hundehalter oder Hundehalterin in schwerin beachten müssen, finden sie hier.

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Bei Verlust der Hundesteuermarke muss eine Hundesteuerersatzmarke im Bürgerbüro beantragt werden, dazu legen Sie den aktuellen Hundesteuerbescheid vor.
Die Kosten für die Ausstellung einer Steuerersatzmarke belaufen sich auf 5,00 Euro.