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23. Änderung FNP und Werdervorstadt - Nahversorger Möwenburgstraße

Veröffentlichung der Entwürfe der 23. Änderung des Flächennutzungsplans
und
des Bebauungsplans Nr. 124
"Nahversorger Möwenburgstraße"

Ausschnitt Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 16.06.2026 die Aufstellung und die Veröffentlichung des Entwurfs der 23. Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich der Möwenburgstraße“ sowie die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 124 „Nahversorger Möwenburgstraße“ beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt und ist ca. 1,4 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Nahversorgers. Die Planung hat den Zweck, Einkaufsmöglichkeiten innerhalb des Stadtteils Werdervorstadt zu verbessern und somit der gestiegenen Nachfrage der Bevölkerung nachzukommen. Der neue Lebensmittelmarkt trägt zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfes bei. Erhebliche Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel oder auch raumordnerisch relevante Auswirkungen sind durch die Errichtung des Nahversorgers nicht zu erwarten.

Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche und Wohnbaufläche dargestellt. Die Flächennutzung weicht von der zukünftigen Nutzung als sonstiges Sondergebiet Einzelhandel ab. Entsprechend wird der Flächennutzungsplan in Sonderbaufläche und im östlichen Teilbereich in Grünfläche geändert.

Die Entwürfe sind in der Zeit vom 27. Juli bis einschließlich 06. September 2026 auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V (Bauleitplanserver) unter www.bauportal-mv.de einsehbar. Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Entwürfe in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen elektronisch unter stadtplanung@schwerin.de übermitteln, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgeben.

Zur Beurteilung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung wurden verschiedene Fachgutachten erstellt, die als Bestandteil der Veröffentlichungsunterlagen vorliegen. Der Umweltbericht befasst sich mit den grundsätzlichen Auswirkungen der Bebauung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag widmet sich insbesondere dem Vorkommen von Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und Brutvögeln sowie den Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen. Die schalltechnische Untersuchung bewertet die Auswirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebauung und die notwendigen schallschutztechnischen Maßnahmen. Die Verkehrsuntersuchung prüft, ob der zusätzliche Verkehr und die daraus resultierenden Belastungen verkehrlich leistungsfähig abgewickelt werden kann. Das Dokument zur allgemeinen Vorprüfung befasst sich damit, ob für den geplanten Nahversorger eine UVP-Pflicht besteht. Das Verträglichkeitsgutachten gibt Auskunft darüber, ob der geplante Neubau eines Lebensmittelmarktes städtebaulich und raumordnerisch verträglich ist, insbesondere mit Blick auf die Nahversorgung, zentrale Versorgungsbereiche und mögliche Umsatzumverteilungen.

Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Frau Ferida Music

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin