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Hundesteuer: Änderung der Daten des Hundehalters melden
Volltext
Ändert sich der Name des Hundehalters beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde der neue Name mitzuteilen.
Zieht ein Hundehalter innerhalb der Wohnsitzgemeinde um, ist die Adressänderung bei der für die Hundesteuer zuständigen Behörde anzuzeigen. Falls ein Hundehalter aus der Wohnsitzgemeinde verzieht, muss der Hund oder die Hunde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022
Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Uwe Heinisch
Position: Teamleiter
Tel.: | +49 385 545-1556 |
Fax: | +49 385 545-1479 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.096 |
Zuständig für :
- Grundsteuer für Grundstücke zahlen
- Hundehaltung: Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
- Hundesteuer Abmeldung
- Hundesteuer Anmeldung
- Hundesteuer Befreiung
- Hundesteuer Ermäßigung
- Hundesteuer: Änderung der Daten des Hundehalters melden
- Übernachtungssteuer bezahlen
- Vergnügungssteuer bezahlen
Frau Liane Lanfersiek
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1558 |
Fax: | +49 385 545-1479 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.098 |
Frau Susann Hartinger
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1557 |
Fax: | +49 385 545-1479 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.098 |