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Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

Volltext

Wenn Sie in Deutschland besondere Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen möchten, benötigt Ihr im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug eine E-Plakette.

Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel

  • Batterieelektrofahrzeuge, dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
  • Brennstoffzellenfahrzeuge, dies sind Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb
  • aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, auch Plug-in-Hybride genannt, werden von einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor betrieben

Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.

Mit der E-Plakette haben Sie in einigen Orten Vorteile, beispielsweise

  • können Sie Busspuren nutzen
  • erhalten eine Vergünstigung auf Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und
  • sind von Zufahrtbeschränkungen und sind von Durchfahrtsverboten ausgenommen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf E-Plakette
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder
  • Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • Dokument, das die Anmeldung Ihres Autos im Ausland nachweist

Voraussetzungen

  • Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug ist im Ausland zugelassen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.04.2026;15.07.2026

Verfahrensablauf

Für Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Kosten

Gebühr: EUR 11,00