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Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Volltext
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 13 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Anlage 6 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Verfahrensablauf
Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.09.2024
Zuständige Stelle
Zulassungsbehörde des Landkreises, der großen kreisangehörigen Stadt oder der kreisangehörigen Stadt
Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
115 Behördenrufnummer
| Tel.: | 115 |
Zuständig für :
- Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer: Verlängerung beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Abgabe und Annahme
- Fahrerlaubnis: Führerschein alten Rechts umtauschen
- Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis: für die Klasse T beantragen
- Fahrerlaubnis: Internationalen Führerschein beantragen
- Fahrerlaubnis: Mopedführerschein mit 15 beantragen
- Fahrerlaubnis: Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Europäischen Union (EU) beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung aus Drittstaaten beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Fahrzeugkennzeichen erhalten
- Feinstaubplakette beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Grundstücksmarktbericht einsehen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug-Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Änderung melden
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Genehmigung für die Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II: Änderung melden
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II: Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
- Kraftfahrzeug: E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen lassen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
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Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
